Renovierung der Mietwohnung –
worauf muss ich als Mieter achten?

Hier finden Sie wichtige Ratgeber-Infos zur Renovierung einer Mietwohnung vom Mieterhilfeverein e.V.

Nach einiger Zeit ist eine Renovierung der Mietwohnung nötig, um die Mietwohnung noch mietvertragsgemäß nutzen zu können. Auch werden Renovierungskosten oftmals unzulässig beim Auszug auf den Mieter umgelegt. Hier ist eine Beratung von unserem Mieterverein zu empfehlen, um dieser, oft unverschämt hohen, Kostenfalle zu entgehen.

 

Ihr Ratgeber der Mieterhilfeverein e.V. zum Thema Renovierung der Mietwohnung:

Renovierung bei Auszug: Wann muss der Mieter beim Auszug renovieren?

Nur dann, wenn die Renovierungsklausel im Mietvertrag wirksam ist. Wichtig ist, ob der Mieter die Wohnung renoviert, teilrenoviert oder unrenoviert übernommen hat. Wer trotz ungültiger Schönheitsreparaturklausel Renovierungsarbeiten durchgeführt hat, kann die Kosten von der Renovierung, innerhalb von sechs Monaten, vom Vermieter zurückfordern. Wir helfen Ihnen gerne bei allen Fragen zu diesem Thema.

Wie muss man die Mietwohnung bei Auszug hinterlassen?


Meist sind hierzu im Mietvertrag diverse Regelungen getroffen. Leider sind diese entweder veraltet oder nicht rechtens. Der Mieter muss die Wohnung besenrein hinterlassen, Gebrauchsspuren am Mietobjekt sind ebenfalls hinzunehmen.

  • Wer zahlt die Malerarbeiten nach dem Auszug?
    Bei normaler Benutzung der Wohnsache ist grundsätzlich der Vermieter für die Folgekosten durch einen Maler zuständig.
  • Ist der Mieter verpflichtet bei Auszug zu renovieren?
    Nein, es gibt im Mietrecht keinerlei Grundsatz dafür, dass der Mieter die Mietsache instand halten muss, dafür ist der Vermieter zuständig.
  • Was darf der Vermieter beim Auszug verlangen?
    Der Vermieter kann bspw. das Weißeln von Wänden verlangen, sollten Sie diese vorher in einem grellen Grünton gefärbt haben. Das Streichen aller Wandflächen oder Tapezieren ist als Mieter nicht Ihre Aufgabe.

Muss die Renovierung von einem Handwerker durchgeführt werden?


Nein, jeder Mieter hat das Recht, die Arbeiten selbst durchzuführen. Klauseln, die auf eine Pflicht für einen Handwerker hindeuten sind unwirksam. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bei größeren Renovierungsarbeiten, wie zum Beispiel bei der Sanierung eines Wasserschadens, in der Regel ein Handwerker beauftragt werden muss, um sicherzustellen, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden.

Wie oft muss eine Wohnung renoviert werden?


Es gibt keinen genauen Zeitpunkt der gesetzlich festgelegt ist, ab wann eine Renovierung in der Mietwohnung stattfinden muss. Bei Abnutzung sollte jedoch die jeweilige Sache ausgetauscht oder erneuert werden.

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Was darf der Mieter renovieren?

Alles was Sie als Mieter einer Mietwohnung bei Auszug wieder problemlos entfernen können, können Sie renovieren bzw. anbringen.
Wenn Sie als Mieter jedoch größere Renovierungsarbeiten durchführen möchten, müssen Sie dies mit dem Vermieter absprechen und sich an die im Mietvertrag festgelegten Regelungen halten. In manchen Fällen kann es auch vorkommen, dass der Vermieter dem Mieter erlaubt, die Renovierungsarbeiten selbst durchzuführen, solange sie fachgerecht ausgeführt werden.

Besteht eine Renovierungspflicht für den Mieter?

Es besteht keine generelle Renovierungspflicht für Mieter beim Auszug. Die Renovierungspflicht hängt von den Regelungen im Mietvertrag ab. Wenn der Mietvertrag eine wirksame Klausel zur Renovierung enthält, kann der Vermieter den Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichten.
Wenn die Wohnung renoviert übergeben wurde und deutliche Gebrauchsspuren vorhanden sind, die über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen, muss renoviert werden, wenn es im Mietvertrag vereinbart wurde.

Welche Renovierungsarbeiten muss der Mieter dulden?

Der Mieter hat im Mietrecht gemäß § 554 Abs. 1 BGB alle Maßnahmen zu dulden, die zur Erhaltung der Mietsache erforderlich sind. Hier sind einige Beispiele für Renovierungsarbeiten, die der Mieter dulden muss:

  • Reparatur von Schäden an der Wohnung, die nicht durch den Mieter verursacht wurden
  • Durchführung von Schönheitsreparaturen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde
  • Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde und der Vermieter ein gesetzlicher Anspruch auf Duldung der Maßnahmen hat

Es ist wichtig zu beachten, dass der Vermieter bei geplanten Renovierungsmaßnahmen immer eine Duldungsklage einreichen muss, um sicherzustellen, dass der Mieter zur Duldung der Maßnahmen verpflichtet ist.

Wenn Sie als Mieter jedoch der Meinung sind, dass die geplanten Renovierungsmaßnahmen unzumutbar sind, prüfen wir für Sie, ob eine Klage erfolgreich ist.

Wer zahlt die Renovierung eines Wasserschadens in der Wohnung?

Hier ist der Verursacher auch der Kostenträger. Meistens entstehen durch diverse Rohrbrüche teure, große Wasserschaden, die der Vermieter zu tragen hat. Wenn der Wasserschaden durch höhere Gewalt wie beispielsweise ein Unwetter verursacht wurde, ist der Vermieter in der Regel für die Reparatur und Renovierung verantwortlich.

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Renovierung: Fragen zum Vermieter

Wann ist der Vermieter verpflichtet zu renovieren?

  • Wann kann ich eine Wohnungssanierung vom Vermieter verlangen?
    Eine Instandsetzung oder Erneuerung muss bei Verschleiß oder Verschlechterung vom Vermieter geleistet werden.
  • Wann kann ich eine Badsanierung vom Vermieter verlangen?
    Eine zeitliche Begrenzung eines Bades gibt es nicht. Der Mieter kann keine Badsanierung verlangen, sollte ihm bspw. das Design nicht ansprechen. Bei Schäden müssen diese sofort entfernt werden.
  • Wann muss der Vermieter eine Renovierung ankündigen?
    Der Vermieter hat eine Renovierung immer vorab schriftlich anzukündigen.
  • Wie lange vorher muss der Vermieter eine Renovierung ankündigen?
    Die Frist hierfür beträgt 3 Monate vor der Renovierung.
  • Kann der Vermieter eine Renovierung vom Mieter verlangen?
    Wenn nichts anderes im Mietvertrag oder Sondervereinbarung vereinbart wurde, ist dies Sache des Vermieters, er kann jedoch bestimmte Dinge nach vorherigem Hinweis auf den Mieter abwälzen.

Hat ein Mieter Anspruch auf Renovierung?

Ein Mieter hat keinen generellen Anspruch auf Renovierung. Die Renovierungspflicht hängt von den Regelungen im Mietvertrag ab. Wenn der Mietvertrag eine wirksame Klausel zur Renovierung enthält, kann der Vermieter den Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichten. Wenn die Wohnung renoviert übergeben wurde und deutliche Gebrauchsspuren vorhanden sind, die über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen, muss renoviert werden, wenn es im Mietvertrag vereinbart wurde.

Bekomme ich die Renovierungskosten als Mieter vom Vermieter ersetzt?


Sollte der Vermieter wider Erwarten nicht auf Ihre Renovierungswünsche bei bspw. Abnutzung des Bodens eingehen, können Sie die Renovierungskosten durch den Vermieter ersetzt bekommen. Es ist jedoch definitiv ratsam, über Höhe der Kosten mit dem Vermieter zu sprechen. Gerne übernehmen wir hier das Gespräch mit Ihrem Vermieter.


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Darf der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters in der Wohnung Renovierungsarbeiten durchführen?

Der Vermieter darf grundsätzlich ohne Zustimmung des Mieters in der Wohnung Renovierungsarbeiten durchführen, wenn diese zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache notwendig sind. Bei Modernisierungsmaßnahmen ist eine Zustimmung des Mieters nur erforderlich, wenn diese mit einer erheblichen Beeinträchtigung des Mieters verbunden sind. Der Mieter darf jedoch ohne Zustimmung des Vermieters Löcher bohren oder Wände streichen, solange er diese Veränderungen beim Auszug wieder rückgängig machen kann und keine bauliche Veränderung darstellt. Wenn der Mieter größere Renovierungsarbeiten durchführen möchte, muss er dies mit dem Vermieter absprechen und sich an die im Mietvertrag festgelegten Regelungen halten.

Welche Renovierungskosten können auf Mieter umgelegt werden?

Hierzu finden Sie im Mietvertrag Hinweise. Bitte lassen Sie jedoch die Renovierungskosten, die umgelegt werden sollen von uns prüfen, denn oftmals sind dies keine umlagefähigen Kosten.
Renovierungskosten, die auf Mieter umgelegt werden dürfen, hängen von verschiedenen Faktoren ab. Hier sind einige Beispiele:

  • Modernisierungskosten: Laut BGB dürfen Vermieter maximal 11 % der Modernisierungskosten pro Jahr auf die Mieter umlegen. Umlegen dürfen sie aber nur jene Kosten, die durch die Modernisierung eingespart werden, wie zum Beispiel durch eine neue Heizungsanlage oder eine bessere Dämmung.
  • Kleinreparaturen: Kleinreparaturen, die der Mieter selbst verursacht hat, können vom Vermieter in Rechnung gestellt werden. Die genauen Regelungen dazu müssen im Mietvertrag festgelegt sein.
  • Schönheitsreparaturen: Klauseln im Mietvertrag, die den Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichten, können unwirksam sein, wenn sie den Mieter unangemessen benachteiligen. Wenn jedoch der Mieter die Schönheitsreparaturen selbst durchführt, kann er die Kosten dafür von der Steuer absetzen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen im Mietvertrag festgelegt sein müssen und dass es Unterschiede gibt zwischen der steuerlichen Absetzbarkeit von Renovierungskosten für Vermieter und für Mieter.

Wie kann der Mieter den Vermieter zur Durchführung von notwendigen Renovierungsarbeiten auffordern


Wenn der Mieter feststellt, dass in der Wohnung Renovierungsbedarf besteht, kann er den Vermieter schriftlich auffordern, die notwendigen Renovierungsarbeiten durchzuführen. Der Mieter sollte dabei genau beschreiben, welche Mängel oder Schäden in der Wohnung vorhanden sind und welche Arbeiten notwendig sind, um diese zu beheben. Es ist ratsam, dem Vermieter eine angemessene Frist zu setzen, innerhalb derer die Arbeiten durchgeführt werden müssen. Wenn der Vermieter nicht auf die Aufforderung reagiert oder die Arbeiten nicht innerhalb der gesetzten Frist durchführt, kann der Mieter weitere Schritte unternehmen, wie zum Beispiel die Mietminderung oder die Einleitung rechtlicher Schritte.

Was sind energetische Modernisierungen und welche Kosten können auf Mieter umgelegt werden?

Energetische Modernisierungen sind Renovierungsarbeiten, die darauf abzielen, die Energieeffizienz eines Gebäudes zu verbessern. Hier sind einige Beispiele für energetische Modernisierungen:

  • Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke
  • Austausch von Fenstern und Türen
  • Einbau einer neuen Heizungsanlage
  • Installation von Solaranlagen oder Wärmepumpen

Die Kosten für energetische Modernisierungen können auf Mieter umgelegt werden, jedoch gibt es hierbei gesetzliche Regelungen zu beachten. Laut BGB dürfen Vermieter maximal 8 % der Gesamtsumme der Modernisierungskosten jährlich auf den Mieter umlegen. Umlegen dürfen sie aber nur jene Kosten, die durch die Modernisierung eingespart werden, wie zum Beispiel durch eine neue Heizungsanlage oder eine bessere Dämmung.

Kann ich als Mieter Renovierungskosten von der Steuer absetzen?

Handwerksleistungen, die dem Erhalt oder der Renovierung der eigenen Wohnung dienen und vom Mieter selbst per Überweisung bezahlt wurden, können von der Steuer abgesetzt werden. Der Höchstbetrag p.a. liegt bei 6000,00 €. Von diesen Kosten werden 20 % ersetzt.

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Was sind Schönheitsreparaturen?

Schönheitsreparaturen sind Renovierungsarbeiten, die in einer vermieteten Wohnung durchgeführt werden, um normale Gebrauchs- und Abnutzungsspuren zu entfernen und die Wohnung in einem guten und gepflegten Zustand zu halten. Die Definition von Schönheitsreparaturen ist im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht klar definiert, aber die Rechtsprechung orientiert sich an der Zweiten Berechnungsverordnung über öffentlich geförderten Wohnraum (II. BV). Dort werden Schönheitsreparaturen wie folgt definiert: "Schönheitsreparaturen umfassen nur das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden und der Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen."
Typische Schönheitsreparaturen sind:

  • Streichen oder Kalken von Wänden und Decken
  • Verschließen von Borhlöchern mit Spachtelmasse
  • Streichen von Holz-Fußböden
  • Streichen von Heizkörpern und Heizungsrohren
  • Streichen der Innentüren (nur innen)
  • Streichen von Holz-Fenstern (nur innen)
  • Außentüren von innen.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Verantwortlichkeiten von Mieter und Vermieter bei Schönheitsreparaturen:

Schönheitsreparatur Verantwortlichkeit des Vermieters Verantwortlichkeit des Mieters
Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken In der Regel Vermieter Nur bei ungewöhnlicher Verschmutzung durch Mieter
Streichen der Fußböden In der Regel Vermieter Nur bei ungewöhnlicher Verschmutzung durch Mieter
Streichen der Heizkörper und Heizungsrohre In der Regel Vermieter Nur bei ungewöhnlicher Verschmutzung durch Mieter
Streichen der Innentüren In der Regel Vermieter Nur bei ungewöhnlicher Verschmutzung durch Mieter
Streichen der Fenster und Außentüren von innen In der Regel Vermieter Nur bei ungewöhnlicher Verschmutzung durch Mieter

 

Es ist wichtig zu beachten, dass Klauseln im Mietvertrag, die den Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichten, unwirksam sein können, wenn sie den Mieter unangemessen benachteiligen.

Welche Arbeiten fallen nicht unter Schönheitsreparaturen?


Diese Arbeiten sind keine Schönheitsreparaturen:

  • Abschleifen und Versiegeln von Parkettböden
  • Holzteile erneuern
  • Austausch von Teppichen
  • Erneuerung von Fliesenfugen
  • Erneuerung von Silikonfugen
  • Erneuerung von Tapeten
  • Erneuerung von Anstrichen, wenn diese nicht mehr zeitgemäß sind
  • Erneuerung von Deckenverkleidungen
  • Erneuerung von Wandverkleidungen

Was sind typische Kleinreparaturen, die der Mieter übernehmen muss

  • Defekte an den Strom-, Gas- und Wasserinstallationen wie etwa an Lichtschaltern, Steckdosen, Thermostaten
  • Tropfende Wasserhähne
  • Schäden an Duschköpfen
  • Schäden an Fenster- oder Türverschlüssen
  • Schäden an Rollläden und Jalousien
  • Defekte an Rolladengurten
  • Defekte an Tür- und Fenstergriffen
  • Defekte an WC-Spülungen

Gibt es eine gesetzliche Regelung für die Höhe der jährlichen Obergrenze für Kleinreparaturen


Ja, es gibt eine gesetzliche Regelung für die Höhe der jährlichen Obergrenze für Kleinreparaturen. Diese muss im Mietvertrag fixiert sein. Normalerweise liegt diese Grenze bei sechs bis acht Prozent der Jahresmiete oder bei einem Betrag von 200 bis 250 Euro pro Reparatur.

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Wie unterscheiden sich Schönheitsreparaturen von Instandhaltungsmaßnahmen?

 

Schönheitsreparaturen:

  • Schönheitsreparaturen sind Renovierungsarbeiten, die in einer vermieteten Wohnung durchgeführt werden, um normale Gebrauchs- und Abnutzungsspuren zu entfernen und die Wohnung in einem guten und gepflegten Zustand zu halten.
  • Typische Schönheitsreparaturen sind Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, Bohrlöcher verschließen, Streichen von Holz-Fußböden, Streichen der Heizkörper und Heizungsrohre, Streichen von Türen, Streichen von Fenstern und Außentüren von innen.
  • Klauseln im Mietvertrag, die den Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichten, können unwirksam sein, wenn sie den Mieter unangemessen benachteiligen.

 

Instandhaltungsmaßnahmen:

  • Instandhaltungsmaßnahmen sind Maßnahmen, die notwendig sind, um die Mietsache in einem ordnungsgemäßen und gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten und zukünftige Schäden zu vermeiden.
  • Instandhaltungsmaßnahmen umfassen beispielsweise Reparaturen an der Heizungsanlage, der Elektrik oder der Wasserleitungen.
    Die Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung der Mietsache liegt in der Regel beim Vermieter.
  • Instandhaltungs- und Instandsetzungsklauseln im Mietvertrag können unwirksam sein, wenn sie den Mieter unangemessen benachteiligen.

Wie erkennen Sie eine Klein¬reparatur¬klausel im Mietvertrag?


Die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag wirft bei Mietern viele Fragen auf. Hier ein Beispiel für eine Kleinreparaturklausel: „Der Mieter trägt die Kosten für Kleinreparaturen. Als Kleinreparaturen sind nur solche Reparaturen anzusehen, die an den dem häufigen und unmittelbaren Zugriff des Mieters ausgesetzten, sich in der Wohnung befindlichen Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden vorgenommen werden und deren Kosten EUR 100,00 zzgl. MwSt. pro Einzelreparatur nicht übersteigen. Fallen im Laufe eines Mietjahres mehrere Kleinreparaturen an, ist die Kostentragungspflicht des Mieters auf 8 % der Jahres-Netto-Kaltmiete begrenzt.“
Fehlt in Ihrem Mietvertrag eine ähnliche Klausel, sind Sie als Mieter nicht zur Zahlung von Kleinreparaturen erpflichtet, die durch altersbedingten Verschleiß nötig werden.