Vertragsbedingungen
Die Vollmitgliedschaft im Mieterhilfe e.V f. Nbg. u. Umgebung läuft zunächst auf die Dauer
von 2 Jahren. Wenn die Vollmitgliedschaft nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gegenüber einer unserer Beratungsstellen schriftlich gekündigt wird, verlängert sich die Vollmitgliedschaft um jeweils weitere 12 Monate.
Der freiwillige Austritt kann nur mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf des erstmaligen Austrittsdatums erfolgen, wenn die Mitgliedschaft seit dem Eintrittsdatum mindestens 2 Jahre besteht; andernfalls wird der Austritt erst zum Ablauf des dann darauffolgenden Kalenderjahres wirksam, sofern der Austritt ebenfalls wieder 3 Monate vor dem Austrittsdatum erklärt worden ist.
Mit Zustimmung der Vertragsbedingungen bestätigt das Mitglied die Vertretung sowie das Stimmrecht bei Abwesenheit bei der Mitgliederversammlung an die Vorstandschaft abzutreten. Die Vorstandschaft versichert das Handeln zum Wohl der Mitglieder und des Vereins.
Sämtliche Datenänderungen des Mitglieds sind dem Mieterhilfe e. Verein unverzüglich mitzuteilen. Unterbleibt die Angabe der Änderung, werden die entstehenden Kosten für die Beschaffung der aktuellen Daten -z.B. für Einwohneranfragen, Stornogebühren der Bank etc.- dem Mitglied berechnet.
Mietrechtsschutzversicherung von ARAG SE in gesondertem Vertrag
Abwicklung des außergerichtlichen Schriftverkehrs: 15,00 € pro Brief inkl. MwSt.
Rücktrittsrecht
Die Leistung seitens des Anbieters ist nach Abschluss des Formulars als erledigt anzusehen. Alle Mitgliedschaftsleistungen können danach direkt vom jeweiligen Mitglied in Anspruch genommen werden.
Nach Abschluss einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft besteht KEIN Rücktrittsrecht. Eine Kündigung wird frühestens zum Eintrittstag des übernächsten Jahres wirksam (24 Monate).