Schimmel in der Wohnung - was kann ich als Mieter tun?
Worauf muss ich als Mieter achten? Ratgeber-Tipps vom Mieterhilfeverein e.V.
Worauf muss ich als Mieter achten? Ratgeber-Tipps vom Mieterhilfeverein e.V.
Sehr häufig kommt es aufgrund verschiedenster Gründe zu Schimmel in der Wohnung.
Nicht nur über Ansprüche einer Mietminderung, sondern auch um Ihre Gesundheit sollte nun unbedingt nachgedacht werden. Wir helfen Ihnen bei Schimmelbildung bis zur endgültigen, fachgerechten Entfernung mietrechtlich weiter.
Aus Erfahrung wird nach einer Meldung an den Vermieter die Schimmelbildung entweder durch Ignorieren nicht entfernt oder die Kosten auf den Mieter umgelegt. Doch in 8 von 10 Fällen ist der Mieter nicht an dem Schimmel schuld, sondern bspw. bauseitige Fehler oder ein Wasserschaden, an dem der Mieter keine direkte Schuld trägt.
Was Sie gegen Schimmel in der Wohnung tun können, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Probleme mit Schimmel in der Wohnung?
Wir kümmern uns darum - schnell und unbürokratisch.
Schimmel in der Wohnung kann aus verschiedenen Gründen entstehen, die oft miteinander kombiniert auftreten. Die häufigsten Ursachen für Schimmel in der Wohnung sind:
Nein, Schimmel in der Wohnung ist nicht immer sichtbar. Schimmel kann auch an versteckten, schwer einsehbaren Stellen wie Wandnischen, unter Verkleidungen oder Paneelen, unter Estrich oder Bodenbelägen, hinter Möbeln und in Hohlräumen vorkommen. Anzeichen dafür sind Schimmelgeruch, muffig-modriger Geruch in Textilien, Schimmelkrankheiten und das Auftreten von Silberfischchen oder Kellerasseln. Professionelle Raumluftmessungen und Schimmelspürhunde können helfen, versteckten Schimmel aufzuspüren.
Unter "idealen" Bedingungen (optimale Temperatur und Luftfeuchtigkeit) dauert es 24 bis 48 Stunden, bis der Schimmel keimt und wächst. Normalerweise siedeln sich die Sporen nach 3 bis 12 Tagen an und werden nach etwa 18-21 Tagen sichtbar. Die Dauer, bis der Schimmel vollständig entfernt ist, hängt von der Art des Schimmels, der Größe des betroffenen Bereichs und den verwendeten Reinigungsmitteln ab.
Hier gibt es keine pauschale Antwort, es kommt hier auf die Größe und Schimmelart an. Sollten nur einzelne kleine Stellen bspw. an einem Fenster durch Undichtigkeit entstehen, können Sie diese meist durch abwischen, trocknen und Schimmelsprays entfernen. Falls bereits eine große Fläche bspw. hinter einem Schrank entstanden ist, muss dies professionell durch eine Fachfirma entfernt werden.
In jedem Fall sollten Sie nach Entdeckung des Schimmels sofort den Vermieter informieren.
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Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Schimmel in der Wohnung zu entfernen. Die Wahl der Methode hängt von der Größe und Art des Schimmelbefalls ab. Hier finden Sie Tipps zur Beseitigung von Schimmel:
Kleine Stellen: Kleine Schimmelstellen, zum Beispiel im Bad an Fugen, Silikondichtungen oder Fensterlaibungen, können mit Hausmitteln wie Essigessenz, Alkohol oder Wasserstoffperoxid entfernt werden. Hierbei sollte man Handschuhe tragen und gut lüften. Die betroffene Stelle wird mit dem Mittel eingesprüht und mit einer Bürste oder einem Schwamm gereinigt. Anschließend wird die Stelle gründlich mit Wasser abgespült und getrocknet.
Schimmelentferner: Im Handel sind verschiedene Produkte erhältlich, die bei der Beseitigung von Schimmel helfen können. Hierbei sollte man jedoch darauf achten, dass die Mittel keine giftigen oder umweltschädlichen Stoffe enthalten. Vor der Anwendung sollte man die Anweisungen des Herstellers genau lesen und die notwendigen Schutzmaßnahmen ergreifen.
Vorbeugung: Um Schimmelbildung zu vermeiden, ist es wichtig, die Ursachen für den Schimmelbefall zu beseitigen. Dazu gehört unter anderem ausreichendes Lüften und Heizen, die Beseitigung von Feuchtigkeit und die Behebung von baulichen Mängeln. Auch regelmäßige Reinigung und Trockenhaltung von Feuchträumen wie Badezimmern und Küchen kann dazu beitragen, Schimmelbildung zu vermeiden.
Große Stellen: Bei einem Schimmelbefall von mehr als einem halben Quadratmeter sollte man eine Fachfirma beauftragen, um den Schimmel zu entfernen. Eine professionelle Schimmelbeseitigung ist wichtig, um die Ursache des Schimmelbefalls zu finden und zu beseitigen. Die Fachleute können auch die notwendigen Schutzmaßnahmen ergreifen, um eine Ausbreitung der Schimmelsporen zu verhindern.
Putz abschlagen: Bei starkem Schimmelbefall kann es notwendig sein, den betroffenen Putz abzuschlagen und die Oberfläche gründlich zu behandeln. Hierbei sollte man jedoch vorsichtig vorgehen, um die Substanz des Gebäudes nicht zu beschädigen.
Tragen Sie bei der Schimmelentfernung Schutzkleidung und lüften Sie gut, um eine Ausbreitung der Schimmelsporen zu verhindern. Bei einem großen Schimmelbefall sollten Sie eine Fachfirma beauftragen, um den Schimmel professionell entfernen zu lassen.
Wenn Sie Schimmel in Ihrem Schlafzimmer entdeckt haben, sollten Sie schnell handeln, um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden. Hier sind einige Tipps, die Ihnen helfen können:
Luftfeuchtigkeit reduzieren: Schimmel gedeiht in feuchten Umgebungen. Verwenden Sie einen Luftentfeuchter oder öffnen Sie das Fenster, um die Luftfeuchtigkeit im Raum zu reduzieren.
Lüften: Lüften Sie das Schlafzimmer regelmäßig, um die Luftfeuchtigkeit im Raum zu reduzieren.
Möbel entfernen: Bewegen Sie Möbelstücke von der Wand weg, um eine ausreichende Luftzirkulation zu gewährleisten.
Schimmel entfernen: Entfernen Sie den Schimmel so schnell wie möglich, um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden. Verwenden Sie dabei geeignete Reinigungsmittel und tragen Sie Schutzhandschuhe und eine Atemschutzmaske.
Heizen: Heizen Sie das Schlafzimmer regelmäßig, um die Luftfeuchtigkeit im Raum zu reduzieren.
Fachmann konsultieren: Wenn der Schimmelbefall großflächig ist oder sich hartnäckig hält, sollten Sie einen Fachmann konsultieren.
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Wenn man Schimmel im Bad entdeckt, sollte man schnell handeln, um eine Ausbreitung zu verhindern. Hier sind einige Tipps und Tricks, die helfen können
Schutzausrüstung: Um sich vor den Pilzsporen und den Dämpfen des Reinigungsmittels zu schützen, sollten Sie Handschuhe, eine Atemmaske und eine Schutzbrille tragen.
Badezimmer kontrollieren: Prüfen Sie, ob im Bad weitere Stellen vom Schimmel befallen sind. Textilien wie Handtücher oder Badematten, Dekoration oder Möbel müssen entsorgt werden, wenn sie schimmelige Stellen aufweisen.
Ursachen beseitigen: Um Schimmelbildung im Bad zu vermeiden, ist es wichtig, die Ursachen für den Schimmelbefall zu beseitigen. Dazu gehört unter anderem ausreichendes Lüften und Heizen, die Beseitigung von Feuchtigkeit und die Behebung von baulichen Mängeln.
Lüften: Öffnen Sie das Fenster, bevor Sie sich an die Schimmel-Entfernung im Bad machen, um für eine gute Belüftung zu sorgen.
Schimmelbefall entfernen: Gehen Sie wie folgt vor, um den Schimmel im Bad mit Haushaltsmitteln zu entfernen:
Handeln Sie bei einem Schimmelbefall schnell, um gesundheitliche Risiken zu minimieren. Eine professionelle Schimmelanalyse kann Ihnen dabei helfen, den Schimmelbefall im Bad zu messen und die notwendigen Schritte zur Beseitigung einzuleiten.
Regelmäßiges Lüften: Ist wichtig, um die Luftfeuchtigkeit im Bad zu reduzieren. Nach dem Duschen oder Baden sollte man das Fenster weit öffnen, um den Wasserdampf abzuführen.
Feuchtigkeit vermeiden: Achten Sie darauf, dass keine Pfützen auf dem Boden stehen bleiben und dass nasse Handtücher und Badematten schnell trocknen.
Fugen abdichten: Undichte Fugen können dazu führen, dass Feuchtigkeit in die Wände eindringt und Schimmelbildung begünstigt.
Fugenloses Bad: Besonders wirkungsvoll kann man Schimmelbildung im Bad vorbeugen, wenn man das Badezimmer fugenlos plant. Auch moderne, glatte und pflegeleichte Materialien können dazu beitragen, dass sich kein Schimmel bildet.
Ausreichendes Heizen: Eine ausreichende Raumtemperatur von mindestens 18 Grad Celsius kann dazu beitragen, dass sich keine Feuchtigkeit an kalten Oberflächen niederschlägt und Schimmelbildung begünstigt
Schimmelbefall schnell beseitigen: Wenn Sie Schimmel im Bad entdecken, sollte Sie schnell handeln und den Schimmelbefall beseitigen, um eine Ausbreitung zu verhindern.
Schimmelhemmende Farbe: Sie kann dazu beitragen, dass sich kein Schimmel an den Wänden bildet.
Es gibt verschiedene Methoden, um Schimmel in der Wohnung zu bekämpfen und zu vermeiden. Hier sind einige Tipps und Tricks, die helfen können:
Ursachen beseitigen: Um Schimmelbildung zu vermeiden, ist es wichtig, die Ursachen für den Schimmelbefall zu beseitigen. Dazu gehört unter anderem ausreichendes Lüften und Heizen, die Beseitigung von Feuchtigkeit und die Behebung von baulichen Mängeln.
Regelmäßiges Lüften: Regelmäßiges Lüften ist wichtig, um die Luftfeuchtigkeit in der Wohnung zu reduzieren. Besonders in Feuchträumen wie Badezimmern oder Küchen sollte man nach dem Duschen oder Kochen gut lüften, um die Feuchtigkeit abzuführen.
Ausreichendes Heizen: Eine ausreichende Raumtemperatur von mindestens 18 Grad Celsius kann dazu beitragen, dass sich keine Feuchtigkeit an kalten Oberflächen niederschlägt und Schimmelbildung begünstigt.
Schimmelbefall schnell beseitigen: Wenn man Schimmel in der Wohnung entdeckt, sollte man schnell handeln und den Schimmelbefall beseitigen, um eine Ausbreitung zu verhindern.
Feuchtigkeitsmessung: Eine Feuchtigkeitsmessung kann Aufschluss darüber geben, ob die Luftfeuchtigkeit in der Wohnung zu hoch ist und somit Schimmelbildung begünstigt.
Schimmeltest: Es gibt verschiedene Schimmeltests, die man in der Wohnung durchführen kann, um Schimmelbefall nachzuweisen. Dazu gehören zum Beispiel Nährboden-Tests, Abklatsch- oder Abdruckproben, Messung kultivierbarer Schimmelpilze in der Luft durch Sedimentationsplatten, Staubproben sowie einer Messung der Gesamtbakterien in der Innenraumluft.
1. Regelmäßiges Lüften: Lüften Sie Ihre Wohnung, um die Luftfeuchtigkeit zu reduzieren. Öffnen Sie die Fenster für mindestens 10 Minuten am Tag, um frische Luft hereinzulassen, auch im Schlafzimmer. Lüften Sie nach dem Kochen, Duschen und Waschen, damit die Feuchtigkeit nach draußen gelangt.
2. Vermeiden Sie Feuchtigkeit: Vermeiden Sie Feuchtigkeit in Ihrer Wohnung, indem Sie nasse Kleidung und Handtücher sofort trocknen und sicherstellen, dass Ihre Waschmaschine und Ihr Geschirrspüler ordnungsgemäß funktionieren.
3. Kontrollieren Sie die Luftfeuchtigkeit: Verwenden Sie einen Luftentfeuchter, um die Luftfeuchtigkeit in Ihrer Wohnung zu kontrollieren. Stellen Sie sicher, dass dieser regelmäßig geleert wird.
4. Verwenden Sie Schimmelresistente Farbe: Verwenden Sie Schimmelresistente Farbe in Bereichen, die anfällig für Schimmelbildung sind, wie z.B. Badezimmer und Küchen.
5. Heizen Sie gleichmäßig
Kalte Räume sollten nicht erwärmt werden, indem die Tür zu einem beheizten Raum geöffnet wird, da so viel Luftfeuchtigkeit in den kalten Raum gelangt, was wiederum zu Schimmel führen kann. Es ist wichtig, alle Räume eigenständig zu heizen und die Heizung nicht über einen längeren Zeitraum auf höchster Stufe laufen zu lassen. Eine Raumtemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius ist ideal.
6. Wäsche trocknen: Trocknen Sie Ihre Wäsche möglichst nicht in der Wohnung, vor allem auch nicht über einem Heizkörper, weil dadurch die Luftfeuchtigkeit steigt und sich so Schimmel bilden kann.
7. Abdichten von Fenstern und Türen: Mit Türboden- oder Fensterdichtungen vermeiden Sie einströmende Feuchtigkeit.
Oftmals verrät bereits die Position oder Ursache wer für den Schimmel verantwortlich ist. Vermieter versuchen häufig alle Schimmelbefälle auf den Mieter umzulegen, dass dies sehr oft nicht die Schuld des Mieters ist, zeigt unsere Erfahrung. In einem Beratungsgespräch analysieren wir vom Mieterhilfeverein e.V. Ihren Schimmelbefall und sorgen für die zeitnahe Entfernung.
Probleme mit Schimmel in der Wohnung?
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Bei Schimmelbefall in der Wohnung stellt sich oft die Frage, wer für die Beseitigung des Schimmels verantwortlich ist und wer die Beweislast trägt. Die Antwort auf diese Frage hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann je nach Einzelfall unterschiedlich ausfallen. Im Allgemeinen gilt jedoch:
Der Vermieter muss nachweisen, dass der Schimmelbefall nicht auf bauliche Mängel oder andere Ursachen zurückzuführen ist, die in seinem Verantwortungsbereich liegen.
Der Mieter muss nachweisen, dass der Schimmelbefall auf bauliche Mängel oder andere Ursachen zurückzuführen ist, die in den Verantwortungsbereich des Vermieters fallen
Der Mieter muss nachweisen, dass die Mietsache nach den geltenden Regeln des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) einen Mangel hat. Die Mietsache ist dann mangelbehaftet, wenn Schimmel in der Wohnung den Gebrauchswert der Wohnung verringert.
Es gibt verschiedene Methoden, um Schimmelbefall in der Wohnung zu messen. Hier sind einige der Möglichkeiten:
Schimmeltest: Es gibt verschiedene Schimmeltests, die man in der Wohnung durchführen kann, um Schimmelbefall nachzuweisen. Dazu gehören zum Beispiel Nährboden-Tests, Abklatsch- oder Abdruckproben, Messung kultivierbarer Schimmelpilze in der Luft durch Sedimentationsplatten, Staubproben sowie einer Messung der Gesamtbakterien in der Innenraumluft. Ein Schimmeltest kann Klarheit darüber schaffen, ob Schimmel in der Wohnung vorhanden ist.
Feuchtigkeitsmessung: Eine Feuchtigkeitsmessung kann Aufschluss darüber geben, ob die Luftfeuchtigkeit in der Wohnung zu hoch ist und somit Schimmelbildung begünstigt
Schimmelanalyse: Eine Schimmelanalyse kann von einem Fachmann durchgeführt werden, um den Schimmelbefall in der Wohnung zu messen. Hierbei wird die Ansammlung der Schimmelsporen in der Luft gemessen, um festzustellen, ob eine (versteckte) Schimmelpilzquelle in den beprobten Räumen vorliegt.
Sichtprüfung: Schimmel kann sich als schwarzer, grüner oder brauner Fleck an Wänden, Decken oder Böden zeigen. Auch ein muffiger oder feuchter Geruch kann auf Schimmelbefall hindeuten. Eine Sichtprüfung kann erste Hinweise auf Schimmelbefall geben
Schimmel-Spürhunde: Es gibt speziell ausgebildete Schimmel-Spürhunde, die Schimmelbefall in der Wohnung aufspüren können. Diese Methode ist jedoch noch nicht weit verbreitet und es gibt nur wenige zertifizierte Schimmel-Spürhunde in Deutschland
Es besteht eine Anzeigepflicht gegenüber dem Vermieter, egal welcher Mangel einem an der Wohnung auffällt. Die Meldung sollte schriftlich erfolgen, z.B. in Form einer E-Mail. Wenn man sicher ist, dass man selbst alles unternommen hat, um Schimmel vorzubeugen, sollte man den Vermieter zur Beseitigung des Schimmels und der Schimmelursache auffordern. Wenn der Vermieter nicht auf das Schreiben reagiert oder sich weigert, einen Gutachter zu beauftragen, kann man klagen. Die Richter müssen dann über die Schuldfrage entscheiden und darüber, wer die Beseitigung des Schimmels bezahlen muss. Falls der Vermieter unterliegt, legt das Gericht fest, welche Mietminderung angemessen ist.
Wer den jeweiligen Schimmelbefall entfernen soll, sprechen Sie am besten direkt mit dem Vermieter ab. Eine Fachfirma ist immer die bessere und sichere Lösung als der Laie. Sollte Ihr Vermieter keine Anstalten machen, um den Schimmelbefall entfernen zu lassen, kümmern wir uns gerne darum. Unsere Erfahrung zeigt, dass Vermieter nach unserer Aufforderung häufig sofort, in nahezu allen Fällen jedoch spätestens zur Fristsetzung reagieren und Abhilfe schaffen. Sollte dennoch kein Erfolg erzielt werden, helfen wir Ihnen bei der Entfernung weiter und stellen die entstandenen Kosten im Nachhinein in Rechnung und beraten über Ihren Mietminderungsanspruch.
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Die Ursache und Verantwortlichkeit des Schimmels in der Mietwohnung ist ein komplexes Thema, das von verschiedenen Faktoren abhängt. Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:
Der Vermieter hat die Pflicht, den Schimmel fachgerecht zu beseitigen, unabhängig davon, ob der Mieter den Schimmel zu verschulden hat.
Der Vermieter muss beweisen, dass der Schimmel nicht auf einen baulichen Mangel oder eine falsche Sanierung zurückzuführen ist. Er muss nach ständiger BGH-Rechtsprechung (BGH, WuM 2005, 5; Urteil v. 01.03.2000, Az. XII ZR 272/97) beweisen, dass aus technisch-handwerklicher Sicht die Ursache nicht auf der Bausubstanz beruht.
Der Mieter muss beweisen, dass er richtig gelüftet und geheizt hat und kein sonstiges Fehlverhalten in der Wohnung vorliegt. Der BGH hat entschieden, dass viermaliges Lüften am Tag zumutbar ist.
Wenn der Vermieter die Ursache des Schimmels zu vertreten hat, kann der Mieter die Miete mindern, Schadensersatz verlangen oder den Mietvertrag kündigen.
Wenn der Mieter die Ursache des Schimmels zu vertreten hat, kann der Vermieter Unterlassung und Beseitigung verlangen, Schadensersatz fordern oder den Mieter kündigen.
Wenn der Mieter die Wohnung zurückgeben will, sollte der Vermieter den Zustand der Wohnung dokumentieren und keine Verzichtserklärung abgeben.
Wenn ein Mieter Schimmel in seiner Wohnung entdeckt, hat er eine Anzeigepflicht und muss den Vermieter darüber informieren. Der Vermieter ist verpflichtet, den Schimmel fachgerecht zu beseitigen, unabhängig davon, ob der Mieter den Schimmel zu verschulden hat. Sobald der Vermieter darüber informiert wird, sollte er sich vor Ort ein Bild vom Schimmelbefall machen und diesen fachgerecht beseitigen lassen. Die angemessene Zeitspanne für die Beseitigung von Schimmel in einer Mietwohnung durch den Vermieter liegt bei bis zu 4 Wochen. Die Frist kann je nach Größe der betroffenen Stellen variieren.
Ja, der Vermieter kann dem Mieter wegen Schimmel kündigen, wenn das Heiz- und Lüftverhalten des Mieters den Schimmelbefall verursacht. Mieter haben eine Erhaltungs- und Obhutspflicht bezüglich der Mietwohnung. Verletzen sie diese schuldhaft, gibt das dem Vermieter zumindest immer einen Kündigungsgrund für eine ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Bei erheblichen Schimmelschäden können sich Vermieter im Einzelfall auf § 543 Abs. 2 BGB berufen. Dieser besagt, dass ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung insbesondere dann vorliegt, wenn der Mieter die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich beeinträchtigt.
Sie können mit Kosten zwischen 100,00 € - 200,00 € rechnen. Eine Begehung mit anschließender Beratung dauert meist 1,5 Stunden.
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Ja, bei Schimmelbefall in der Wohnung kann die Miete gemindert werden. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Einzelfall ab und kann je nach Ausmaß des Schimmelbefalls und der betroffenen Räume zwischen 5 und 100 Prozent betragen. Es ist jedoch wichtig, dass Sie als Mieter den Schimmelbefall unverzüglich beim Vermieter anzeigen und diesem die Möglichkeit geben, den Schimmel zu beseitigen. Kommt der Vermieter seiner Pflicht nicht nach, können Sie als Mieter eine Mietminderung geltend machen. Wenn der Schimmelbefall jedoch auf das Verhalten des Mieters zurückzuführen ist, kann eine Mietminderung ausgeschlossen sein.
Der Mieterhilfeverein e.V. prüft Ihre Ansprüche und die Höhe der jeweiligen Mietminderung in einem Beratungsgespräch.
Die Höhe der Mietminderung bei Schimmelbefall in der Wohnung hängt vom Einzelfall ab und kann je nach Ausmaß des Schimmelbefalls und der betroffenen Räume zwischen 5 und 100 Prozent betragen. Eine konkrete Bezifferung der Höhe der angemessenen Mietminderung ist stets einzelfallbezogen zu beurteilen. Maßgeblich für die Höhe der Mietminderung im Mietrecht ist vor allem die Gebrauchsbeeinträchtigung der Mietsache, wobei auch zu beachten ist, wie viele Räumlichkeiten vom Schimmel betroffen sind und in welchem Ausmaß. Bei der Bemessung der Höhe der Mietminderung spielt es eine Rolle, ob der Schimmelbefall eine Gesundheitsgefährdung hervorrufen kann. Die Spanne der möglichen Mietminderung wegen Schimmel in der Mietminderungs-Tabelle für Schimmel liegt hier zwischen 10 Prozent und 100 Prozent der Bruttomiete.
Folgende Beispiele aus der Rechtsprechung bieten eine grobe Orientierung dafür, in welcher Höhe eine Mietminderung angemessen ist:
Schimmel im Bad: Bis zu 30 %
Schimmel im Keller: Bis zu 5 %
Schimmel im Wohnzimmer, der 60 % der Wohnfläche bedeckt: Bis zu 50 %
Erhebliche gesundheitliche Gefährdung durch Schimmelpilzsporen: Bis zu 100 %
Ja, auch bei Schimmel im Keller ist eine Mietminderung möglich, wenn der Keller ausdrücklich im Mietvertrag erwähnt ist und der Schimmel eine erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung darstellt. Allerdings gestaltet sich die Durchsetzung dieser Ansprüche schwieriger als bei Schimmel in der Wohnung, da Kellerräume oft nicht gänzlich trocken sind und bei älteren Gebäuden feuchte Keller fast vorprogrammiert sind.
Bei der Beurteilung, ob der Schimmel im Keller eine Mietminderung oder einen Schadensersatz rechtfertigt, kommt es sehr stark auf den Einzelfall an. Es ist wichtig, den Vermieter über den Schimmel im Keller in Kenntnis zu setzen und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung des Schimmels zu setzen. Eine Mietminderung kann erst nach Verstreichen dieser Frist angedroht werden oder wenn der Vermieter nicht innerhalb von vier Wochen auf die Mängelanzeige reagiert hat. Wie hoch die Mietminderung bei Schimmel im Keller ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Ausmaß des Schadens und dem Alter des Gebäudes.
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Schimmel in der Wohnung kann gesundheitliche Risiken mit sich bringen, insbesondere wenn die Schimmelsporen in die Raumluft gelangen und eingeatmet werden. Hier sind einige der möglichen gesundheitlichen Auswirkungen von Schimmel in der Wohnung:
Atemwegsbeschwerden: Schimmelsporen können Atemwegsbeschwerden wie Husten, Schnupfen, Heiserkeit, Halskratzen, Atemnot, Bronchitis und Asthma auslösen.
Allergische Reaktionen: Schimmelsporen können allergische Reaktionen wie Hautausschläge, Juckreiz, gerötete und tränende Augen, Niesreiz und allergisches Asthma auslösen.
Kopfschmerzen und Müdigkeit: Schimmel kann auch Kopfschmerzen, Müdigkeit und Konzentrationsstörungen verursachen
Infektionen: In seltenen Fällen können Schimmelpilze auch Infektionen verursachen, insbesondere bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem
Die gesundheitlichen Schäden durch Schimmel können sehr ernst sein. Gerade bei Asthmakranken, Kindern oder Säuglingen ist hier noch mehr Vorsicht geboten als bei Ihnen. Lassen Sie sich unbedingt eine Krankmeldung über das Krankheitsbild von Ihrem Arzt ausstellen, sollten Sie eine Krankheit vermuten.
Folgende Symptome sind Anzeichen einer Erkrankung durch Schimmelbefall:
Häufige Krankheiten durch Schimmelbefall
Was passiert, wenn man Schimmelpilz einatmet?
Das Einatmen von Schimmelpilzen kann zu Erkrankungen führen und ist oftmals gesundheitsschädlich. Meiden Sie die befallenen Zimmer bis zur Entfernung.
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