Mietkaution –
worauf muss ich achten?
Hier finden Sie wichtige Ratgeber-Infos zur Mietkaution vom Mieterhilfeverein e.V.
Hier finden Sie wichtige Ratgeber-Infos zur Mietkaution vom Mieterhilfeverein e.V.
Eine Mietkaution bietet im Mietverhältnis die Sicherheit für den Vermieter, dass bei nicht vertragsmäßigem Gebrauch der Mietsache, auf diese zurückgegriffen werden kann.
Die Höhe der Mietkaution kann stark variieren. Sie muss jedoch nie auf einmal gezahlt werden, sondern kann auf 3 Monate aufgeteilt werden.
Die vollständige Kaution oder erste Rate wird mit Beginn des Mietverhältnisses fällig. Häufig werden Mietkautionen entweder zu lange nach der Beendigung eines Mietverhältnisses oder zu Unrecht einbehalten.
Eine Mietkaution ist ein Geldbetrag oder eine Bürgschaft, die zu Beginn eines Mietverhältnisses vom Mieter beim Vermieter hinterlegt wird.
Die Kaution soll den Vermieter gegenüber Mietschäden absichern, die während des Mietverhältnisses entstehen können.
Die Mietkaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen und wird normalerweise zu Beginn des Mietverhältnisses
vom Mieter beim Vermieter hinterlegt. Es gibt verschiedene Arten der Mietkaution, wie z.B.
Zu den Verpflichtungen des Mieters aus dem Mietvertrag können Schönheitsreparaturen, Nebenkostenzahlungen
oder Mietzahlungen gehören, für die die Mietkaution einbehalten werden kann. Wenn der Mieter seinen Verpflichtungen
aus dem Mietvertrag jedoch nachkommt, muss die Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgegeben werden.
Sie haben Fragen zur Mietkaution?
Schildern Sie uns Ihr Problem – wir kümmern uns darum
Wenn Mieter eine Mietkaution hinterlegen müssen, gibt es einige Dinge, auf der zu achten ist, um keine Nachteile zu haben. Hier sind einige wichtige Tipps:
Die Mietkaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen. Der Vermieter darf diese Grenze nicht überschreiten.
Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietkaution auf einem separaten Konto anzulegen. Mieter sollten darauf achten, dass die Kaution zu einem angemessenen Zinssatz angelegt wird.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses und nach der Rückgabe der Mietsache an den Vermieter ist der Vermieter dazu verpflichtet, über die Mietkaution abzurechnen. Mieter sollten diese Abrechnung überprüfen, um sicherzustellen, dass die Verzinsung korrekt berechnet wurde.
Bei der Wohnungsübergabe sollte ein Protokoll erstellt werden, in dem der Zustand der Wohnung festgehalten wird. So können spätere Streitigkeiten vermieden werden.
Der Mietvertrag sollte gründlich geprüft werden, um zu vermeiden, dass darin keine unwirksamen Klauseln enthalten sind.
Wenn eine Mietkaution zu Beginn des Mietverhältnisses vom Mieter in bar beim Vermieter hinterlegt wird, wird diese auf einem Kautionskonto angelegt. Dieses kann vom Mieter oder Vermieter eingerichtet werden. Das Konto sollte unbedingt getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden.
Eine Mietkautionsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Vermieter und dem Mieter, in der die Höhe der Kaution und die Art und Weise ihrer Hinterlegung festgelegt werden. Die Vereinbarung muss im Mietvertrag enthalten sein können.
Hier sehen Sie einige Beispiele für Klauseln, die in einer Mietkautionsvereinbarung enthalten sein können:
Eine Mietkaution kann nur verlangt werden, wenn beide Parteien sich auch vertraglich darauf geeinigt haben.
Sollten Sie bspw. einen Mietvertrag mit einer Mietkautionsvereinbarung unterzeichnet haben, sind Sie auch verpflichtet,
diese angesichts der gesetzlichen Regelungen einzuhalten. Der Mieter ist grundsätzlich zur Ratenzahlung
der Mietkaution (drei Monatsraten) berechtigt.
Eine Mietkaution muss nur dann entrichtet werden, wenn Ihr Mietvertrag auch eine Mietkautionsvereinbarung enthält.
Die Mietkaution sichert den Vermieter und auch den Mieter vor hohen, sofort anfallenden Kosten wie bspw. Mietausfälle
oder vom Mieter entstandene Schäden ab.
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Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietkaution zurückzuzahlen, sobald alle Forderungen beglichen sind
und der Mieter die Wohnung ordnungsgemäß zurückgegeben hat
Ein Mietkautionskonto kann sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter eröffnet werden. Rein rechtlich gesehen ist jedoch nur der Vermieter verpflichtet, ein Kautionskonto anzulegen. Je nachdem, wer das Konto eröffnet, gibt es jedoch unterschiedliche Dinge zu beachten.
Die Höhe der Mietkaution ist gesetzlich geregelt und darf im Wohnmietrecht maximal drei Monatsmieten betragen.
Weitere wichtige Punkte:
Ja, es ist möglich, die Mietkaution in Raten zu zahlen. Hier sind einige wichtige Informationen, die Mieter darüber wissen sollten:
Gemäß § 551 Abs. 3 Satz 1 BGB hat der Vermieter eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Ein Mindestbetrag ist jedoch gesetzlich geregelt, und orientiert sich am üblichen Zinssatz für Sparkonten. Es gibt jedoch keine festgelegte Mindesthöhe für die Verzinsung der Mietkaution. Die Höhe der Verzinsung richtet sich nach der gewählten Geldanlage.
Die Mietkaution muss gemäß § 551 Abs. 3 Satz 1 BGB auf einem separaten Konto angelegt werden, das getrennt vom Vermögen des Vermieters geführt wird. Hier sind einige Möglichkeiten, wie die Mietkaution angelegt werden kann:
Sparbuch:
Früher war es üblich, die Mietkaution auf einem Sparbuch anzulegen. Heute ist dies aufgrund der schlechten Zinslage jedoch nicht mehr empfehlenswert.
Verpfändetes Sparbuch:
Der Mieter kann bei der Bank ein verpfändetes Mietkautionssparbuch einrichten, das an den Vermieter ausgehändigt wird.
Mietkautionskonto:
Der Vermieter kann ein separates Konto für die Mietkaution eröffnen, auf das nur die Kaution eingezahlt wird.
Tagesgeldkonto:
Eine weitere Möglichkeit ist die Anlage der Mietkaution auf einem Tagesgeldkonto. Hierbei ist die Verzinsung oft höher als bei einem Sparbuch.
Treuhandkonto:
Der Vermieter eröffnet ein separates Konto auf den Namen des Mieters, auf das die Kaution eingezahlt wird. Nach Beendigung des Mietverhältnisses wird die Kaution an den Mieter zurückgezahlt.
Kleinkredit:
Der Mieter kann einen Kleinkredit aufnehmen, um die Mietkaution zu bezahlen. Diese Option hat niedrigere Zinskosten als der Dispositionskredit und erfordert in der Regel nur geringe Sicherheitsanforderungen. Allerdings können Kreditrückzahlung und Zinsen zusätzliche finanzielle Belastungen über Jahre hinweg verursachen
Sparbuch:
Der Mieter eröffnet ein Sparbuch auf seinen Namen und verpfändet es zugunsten des Vermieters. Nach Beendigung des Mietverhältnisses wird das verzinste Guthaben an den Mieter ausgezahlt.
Bausparvertrag:
Der Mieter kann einen Bausparvertrag als Mietkaution nutzen. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass die Bank Sonderkonditionen anbietet, um im Schadensfall einen Teil des Geldes ausbezahlt zu bekommen.
Mietkautionsdepot:
Die Mietkaution kann auch in einem Mietkautionsdepot angelegt werden. Hierbei handelt es sich um eine sichere und solide Anlageform, die jedoch mit zusätzlichen Kosten für Gebühren und Steuern verbunden ist.
Tagesanleihe:
Der Mieter kann eine Tagesanleihe auf seinen Namen in Form eines Schuldbuchkontos kaufen und anschließend kostenfrei an den Vermieter verpfänden.
Mietkautionsbürgschaft:
Der Mieter kann eine Mietkautionsbürgschaft beantragen, bei der eine Bürgin oder ein Bürge stellvertretend die Mietkaution übernimmt. Diese Option ist flexibel und günstig, da der Mieter die Kaution selbst nicht hinterlegen muss.
Mietkautionsversicherung:
Eine Versicherung bürgt für die Mietkaution. Statt eines Geldbetrags hinterlegt der Mieter beim Vermieter eine Bürgschaftsurkunde der Versicherung als Mietsicherheit.
Bankbürgschaft:
Eine Bank bürgt für die Mietsicherheit. Allerdings berechnen Banken oft hohe Gebühren für die Bürgschaft und verlangen meist eine Sperreinlage in Höhe der Mietkaution.
Es ist wichtig, dass Mieter und Vermieter die vertraglichen Vereinbarungen über die Mietkaution und deren Rückzahlung gründlich prüfen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses und nach der Rückgabe der Mietsache an den Vermieter gemäß § 546 Abs. 1 BGB ist der Vermieter dazu verpflichtet, über die Mietkaution abzurechnen. Für die Abrechnung und Rückzahlung der Mietkaution hat der Vermieter eine angemessene Frist zu wahren, die nur ausnahmsweise länger als sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses dauern wird. Wenn der Vermieter die Mietkaution nicht ordnungsgemäß anlegt, macht er sich möglicherweise auch strafbar.
Sollten, nachweislich vom Mieter verursachte, größere Schäden am Mietobjekt wie bspw.:
existieren, hat der Vermieter das Recht, die Kaution einzubehalten und ggf. um die Höhe der Reparaturarbeiten zu kürzen.
Die Mietkaution kann für folgende Zwecke einbehalten werden:
Es ist wichtig zu beachten, dass der Vermieter die Mietkaution nur für legitime Gründe einbehalten darf und dem Mieter eine detaillierte Liste der Abzüge zur Verfügung stellen muss. Der Mieter hat das Recht, Abzüge zu bestreiten, die er für unfair oder unangemessen hält. Die Mietkaution muss innerhalb einer angemessenen Frist nach Ende des Mietvertrags zurückgegeben werden, normalerweise innerhalb von wenigen Wochen.
Wenn man die Mietkaution nicht zurückbekommt, gibt es verschiedene Schritte, die man unternehmen kann. Hier sind einige Tipps:
Kontakt mit dem Vermieter aufnehmen:
Zunächst sollte man den Vermieter kontaktieren und ihn zur Rückzahlung der Kaution auffordern. Es kann sein, dass es sich um ein Versehen handelt oder dass der Vermieter noch Zeit benötigt, um die Kaution zurückzuzahlen.
Schriftliche Aufforderung:
Wenn der Vermieter nicht auf die mündliche Aufforderung reagiert, sollte man eine schriftliche Aufforderung zur Rückzahlung der Kaution per Einschreiben mit Rückschein senden. In dem Schreiben sollte das Datum des Mietvertragsendes und die Höhe der Kaution angegeben werden.
Frist setzen:
Wenn der Vermieter auch auf die schriftliche Aufforderung nicht reagiert, sollte man ihm eine Frist zur Rückzahlung der Kaution setzen. Eine angemessene Frist beträgt in der Regel sechs Monate
Mahnbescheid:
Wenn der Vermieter auch nach Ablauf der Frist die Kaution nicht zurückzahlt, kann man einen Mahnbescheid beantragen. Hierbei handelt es sich um ein gerichtliches Verfahren, das jedoch mit Kosten verbunden ist.
Anwalt einschalten:
Wenn alle anderen Maßnahmen nicht erfolgreich waren, kann man einen Anwalt einschalten. Ein Anwalt kann eine Klage auf Rückzahlung der Kaution einreichen und den Mieter in dem Verfahren vertreten
Es ist wichtig, dass man alle Schritte schriftlich dokumentiert und Kopien von allen Schreiben aufbewahrt.
Falls alle Forderungen beglichen sind, ist der Vermieter verpflichtet, die Mietkaution zurückzuzahlen. Eine gesetzliche Frist gibt es hier jedoch nicht. Jedoch verjähren die Ansprüche des Vermieters nach 6 Monaten.
Falls berechtigte Forderungen wie bspw. Mietnebenkostennachzahlungen, Schadenersatzansprüche usw. noch ausstehen, so kann sich die Zeitspanne bis zur Rückzahlung jedoch verlängern.
Falls Sie jedoch unberechtigt lange auf Ihre Mietkaution warten, prüfen wir gerne die Situation und holen Ihnen die Kaution schnellstmöglich wieder zurück!
Die Höhe des Anteils an der Mietkaution, der einbehalten werden darf, ist immer abhängig vom Schaden oder der Forderung, die der Vermieter noch gegenüber dem Mieter hat. Eine Prüfung der Situation sowie tatsächliche Kosteneinschätzung durch die Mieterhilfe e.V., verschafft Ihnen einen Überblick.
Ja, der Vermieter kann die Kaution bis zur Nebenkostenabrechnung zurückhalten, wenn es einen konkreten Grund dafür gibt, wie zum Beispiel eine zu erwartende Nachzahlung aus einer noch zu erstellenden Nebenkostenabrechnung.
Es ist wichtig, dass Mieter und Vermieter die vertraglichen Vereinbarungen über die Mietkaution und deren Rückzahlung gründlich prüfen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Der Vermieter hat nach Beendigung des Mietverhältnisses das Recht, die Mietkaution teilweise oder ganz einzubehalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Mieterhilfeverein bietet Ihnen eine kostenlose Prüfung der Klausel an. Auf Wunsch kümmern wir uns um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Sie haben Fragen zur Mietkaution?
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Nach dem Auszug des Mieters hat der Vermieter eine bestimmte Frist, um Mängel geltend zu machen.
Hier sind einige wichtige Punkte: