Auszug aus der Wohnung
Was muss ich als Mieter beachten? Ratgeber-Tipps vom Mieterhilfeverein e.V.
Was muss ich als Mieter beachten? Ratgeber-Tipps vom Mieterhilfeverein e.V.
Beim Auszug aus der Mietwohnung gibt es einige wichtige Dinge zu beachten, gerade wenn es um das Streichen, Schönheitsreparaturen oder Renovierungen geht.
Damit Sie sich neben dem Stress noch auf das Wesentliche konzentrieren können, bringen wir Licht ins Dunkel - denn in den meisten Fällen, sind die Pflichten bei jedem Auszug dieselben.
Wir helfen Ihnen als Mieter und erläutern, welche Arbeiten tatsächlich Ihre Pflicht und Rechte sind und welche nicht zu den Aufgaben eines Mieters bei Auszug gehören.
Mieter und Vermieter sollten die im Mietvertrag festgelegten Kündigungsfristen und -formen beachten. Diese umfassen die rechtzeitige und schriftliche Kündigung sowie die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Fristen.
Mieter sollten prüfen, ob Renovierungsarbeiten gemäß Mietvertrag erforderlich sind. Dies kann das Streichen der Wände, das Beseitigen von Dübellöchern oder andere Schönheitsreparaturen umfassen. Vermieter sollten darauf achten, dass Renovierungsarbeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Vor dem Auszug ist eine Wohnungsübergabe erforderlich, bei der der Zustand der Wohnung dokumentiert wird. Ein Übergabeprotokoll kann dabei helfen, den Zustand der Wohnung festzuhalten und Unstimmigkeiten zu vermeiden.
Die Wohnung sollte vor der Übergabe gründlich gereinigt und von persönlichen Gegenständen entrümpelt werden. Dies umfasst die Reinigung von Böden, Fenstern, Sanitäranlagen und die Beseitigung von Abfällen.
Die ordnungsgemäße Rückgabe der Wohnungsschlüssel ist ein wichtiger Schritt beim Auszug. Mieter sollten sicherstellen, dass alle Schlüssel zurückgegeben werden und Vermieter sollten den Erhalt der Schlüssel bestätigen
Wenn Mieter und Vermieter diese Schritte, werden potenzielle Konflikte vermieden und ein reibungsloser Auszug aus der Mietwohnung gewährleistet.
Probleme mit dem Vermieter beim Auszug?
Schildern Sie uns Ihr Problem – wir kümmern uns darum
Um den Mieterwechsel mit dem Vermieter abzustimmen, sollten Mieter und Vermieter die folgenden Schritte beachten:
Mieter sollten frühzeitig mit dem Vermieter kommunizieren und den geplanten Auszugstermin sowie den Wunsch nach einem reibungslosen Mieterwechsel besprechen. Vermieter sollten offen für Gespräche sein und die Anliegen der Mieter berücksichtigen.
Falls ein neuer Mieter in die Wohnung einziehen soll, ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Mieter sollten den Vermieter frühzeitig über den geplanten Mieterwechsel informieren und die erforderlichen Schritte zur Zustimmung einleiten.
Mieter und Vermieter sollten den Mieterwechsel gemeinsam vorbereiten und planen. Dazu gehören die Festlegung des Übergabetermins, die Erstellung eines Übergabeprotokolls und die Klärung von Renovierungsarbeiten oder Schönheitsreparaturen.
Mieter und Vermieter sollten gemeinsam die Wohnungsübergabe planen und durchführen. Dabei ist es wichtig, dass der Zustand der Wohnung dokumentiert wird und eventuelle Mängel oder Schäden festgehalten werden
Überprüfen Sie die im Mietvertrag festgelegten Kündigungsfristen und stellen Sie sicher, dass Sie die erforderliche Kündigungsfrist einhalten.
Vereinbaren Sie einen Termin für die Wohnungsübergabe mit dem Vermieter und erstellen Sie ein Übergabeprotokoll, um den Zustand der Wohnung festzuhalten.
Vereinbaren Sie einen Termin zur Schlüsselübergabe mit dem Vermieter und stellen Sie sicher, dass alle Schlüssel zurückgegeben werden.
Wenn Sie einen Nachmieter stellen können, suchen Sie aktiv nach einer geeigneten Person und stimmen Sie dies mit dem Vermieter ab.
Überlegen Sie, welche Renovierungsarbeiten gemäß Mietvertrag durchgeführt werden müssen, und planen Sie entsprechende Maßnahmen.
Führen Sie eine gründliche Reinigung der Wohnung durch, um sie in einem ordentlichen Zustand zu übergeben.
Prüfen Sie die Nebenkosten-Abrechnung und stellen Sie sicher, dass alle offenen Beträge beglichen sind.
Fordern Sie die Kaution rechtzeitig von Ihrem Vermieter zurück und stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vorliegen
Grundsätzlich sind alle Schäden zu zahlen, welche mutwillig entstanden sind, oder einen nachteiligen Gebrauch darstellen. Also eben die Schäden, die über eine gewöhnliche, vertragsgemäße Nutzung hinausgehen. Dies können bspw. zerstörte Fensterbänke oder Wasserschäden, die vom Mieter verursacht wurden, sein.
Der Mieter ist in der Regel nicht verpflichtet, die Wohnung beim Auszug zu streichen, es sei denn, dass im Mietvertrag spezifische Vereinbarungen getroffen wurden. Die gesetzliche Rückgabepflicht beim Auszug aus der Mietwohnung ist damit erfüllt. Weitere Mieterpflichten, wie Streichen, Tapezieren oder Renovieren, sind keine gesetzlichen Verpflichtungen, können aber im Mietvertrag vereinbart sein und damit Mieterpflicht werden. Daher ist es wichtig, den Mietvertrag zu prüfen, um festzustellen, ob der Mieter tatsächlich zu Renovierungsarbeiten beim Auszug verpflichtet ist.
Probleme mit dem Vermieter beim Auszug?
Schildern Sie uns Ihr Problem – wir kümmern uns darum
Es gibt im Mietrecht keine Regelung, welche besagt, dass der Mieter der Mietwohnung bei Auszug renovieren muss. Die Instandhaltungspflicht liegt im Normalfall beim Vermieter. Jedoch kann der Vermieter die Instandhaltungspflicht in einem bestimmten Rahmen auf den Mieter umlegen.
Es ist wichtig, alle Mängel und Schäden, die bei der Wohnungsübergabe festgestellt wurden, im Wohnungsübergabe-Protokoll festzuhalten. Dies dient als Nachweis für den Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe.
Forderungen des Vermieters verjähren nach einer bestimmten Frist. Es ist wichtig, die Verjährungsfristen im Auge zu behalten, um im Falle von nachträglichen Forderungen angemessen reagieren zu können.
Mieter sollten nichts unterschreiben, was sie zu nachträglichen Arbeiten oder Renovierungen verpflichtet. Eine solche Unterschrift könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.
Sollten nach der Wohnungsübergabe Vereinbarungen getroffen werden, beispielsweise über Schadensersatzforderungen, ist es wichtig, diese schriftlich festzuhalten und von beiden Parteien zu unterzeichnen
Der Mieter muss die Wohnung nach dem Mietrecht beim Auszug im Regelfall nicht renovieren. Dies gilt nur dann, wenn beide Parteien im Mietvertrag eine Vereinbarung hierüber getroffen haben. Ist dies der Fall, muss der Mieter Wände und Decken, Fenster und Türen von innen sowie vorhandene Heizkörper streichen. Eine Wohnung muss nach ihrem Erscheinungsbild renoviert werden.
Die zu übergebende Mietwohnung muss vollständig ausgeräumt und besenrein hinterlassen werden. Das bedeutet, dass die Wohnung gründlich gereinigt und von persönlichen Gegenständen befreit werden muss.
Der Mieter muss sämtliche Schlüssel zur Wohnung, gegebenenfalls Keller und/oder Garage, und Briefkasten, Heizkörper etc. zurückgeben. Dies sollte im Wohnungsübergabe-Protokoll vermerkt werden.
Der Mieter muss die Wohnung leer und sauber übergeben. Er darf nach dem Mietrecht beim Auszug auch keine Gegenstände zurücklassen. Tut er dies doch, kann der Vermieter eine Entrümpelungsfirma auf Kosten des Mieters beauftragen.
Der Mieter sollte den Zustand der Wohnung detailliert im Wohnungsübergabe-Protokoll festhalten und gegebenenfalls Mängel mit einer Kamera dokumentieren. Dies dient dazu, den Ist-Zustand der Wohnung festzuhalten und eventuelle Streitigkeiten zu vermeiden.
Probleme mit dem Vermieter beim Auszug?
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Beim Auszug aus einer Mietwohnung ist der Mieter nicht grundsätzlich verpflichtet, Schönheitsreparaturen durchzuführen. Laut der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Klauseln in Mietverträgen, die den Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichten, unwirksam, wenn sie den Mieter unangemessen benachteiligen. Dies gilt insbesondere, wenn die Klauseln starre Fristen enthalten, unabhängig vom tatsächlichen Renovierungsbedarf. Daher muss der Mieter die Wohnung beim Auszug nicht zwangsläufig renovieren, wenn der Mietvertrag entsprechende Klauseln enthält. Es ist ratsam, den Mietvertrag und die geltende Rechtsprechung zu prüfen, um festzustellen, ob der Mieter tatsächlich zu Schönheitsreparaturen verpflichtet ist. In vielen Fällen ist der Vermieter für Schönheitsreparaturen zuständig und kann diese nicht auf den Mieter übertragen.
Der Mieter ist in der Regel verpflichtet, Wände und Decken zu tapezieren und zu streichen, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde und die Wohnung nicht in einem renovierten Zustand übernommen wurde.
Falls im Mietvertrag vereinbart, muss der Mieter auch Fenster und Heizrohre streichen. Diese Verpflichtung besteht jedoch nur, wenn die Klausel im Mietvertrag wirksam ist.
Der Mieter ist in der Regel auch dazu verpflichtet, geringfügige Flecken und Abnutzungen an Türen, Fensterrahmen und Heizkörpern zu beseitigen, sofern dies vertraglich vereinbart wurde.
Probleme mit dem Vermieter beim Auszug?
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Beim Auszug aus einer Mietwohnung ist der Vermieter grundsätzlich für die Renovierungsarbeiten zuständig. Laut Mietrecht gibt es keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Mieter die Wohnung bei Auszug renovieren muss. Die Instandhaltung der Mietwohnung ist Sache des Vermieters. Der Vermieter kann jedoch die Instandhaltungspflicht – zumindest teilweise – auf den Mieter übertragen. In vielen Fällen ist der Vermieter für Schönheitsreparaturen zuständig und kann diese nicht auf den Mieter übertragen. Es ist ratsam, den Mietvertrag und die geltende Rechtsprechung zu prüfen, um festzustellen, welche Renovierungsarbeiten der Vermieter beim Auszug tatsächlich übernehmen muss.
Gerne prüfen wir, ob die übergebenen Arbeiten auch tatsächlich zulässig sind.
Der Vermieter hat nach Übergabe der Wohnung nur sechs Monate Zeit, Mängel oder Schäden beim Mieter geltend zu machen. Es muss hier jedoch nachgewiesen werden, dass der Mieter diese Schäden tatsächlich während der Mietzeit verursacht hat.
Die Zeitspanne, in der der Vermieter nach dem Auszug Mängel geltend machen kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich muss der Mieter bei der Wohnungsübergabe offensichtliche Mängel melden. Verdeckte Mängel, die erst später entdeckt werden, können jedoch auch nach dem Auszug des Mieters noch geltend gemacht werden. Die genaue Zeitspanne ist abhängig von der festgehaltenen Vereinbarung im Mietvertrag und den gesetzlichen Verjährungsfristen. In der Regel beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Vermieters nach dem Auszug des Mieters drei Jahre. Es ist jedoch ratsam, im konkreten Fall einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um die spezifische Situation zu bewerten und eine maßgeschneiderte Vorgehensweise zu entwickeln.
Probleme mit dem Vermieter beim Auszug?
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Sollten Vereinbarungen getroffen werden, die als überraschend und ungewöhnlich und damit eine extreme oder kostenintensive Benachteiligung des Mieters beinhalten, sind diese meist unwirksam.
Da das Übergabeprotokoll keine gesetzliche Pflicht ist, gibt es auch keine Form, wie das Protokoll aussehen muss. Standard ist jedoch, dass das Übergabeprotokoll Mängel, Zählerstände sowie Schlüsselanzahl wiedergeben kann.
Es besteht kein rechtlicher Anspruch, die Unterschrift des Mieters, noch des Vermieters zu verlangen. Deswegen empfiehlt sich, immer einen Zeugen zum Übergabetermin mitzunehmen.
Nein, jedoch ist dies absoluter Standard
Wenn es sich nicht um versteckte Schäden hält, erlöschen etwaige Ansprüche gegenüber dem Mieter.
Die zu übergebende Mietwohnung sollte vollständig ausgeräumt und besenrein hinterlassen werden.
Alle beim Einzug erhaltenen Schlüssel, gegebenenfalls auch für Keller, Garage und Briefkasten, sollten zurückgegeben werden.
Je nach Vereinbarung im Mietvertrag oder geltenden gesetzlichen Regelungen sollten eventuell notwendige Renovierungsarbeiten durchgeführt werden. Dies kann das Streichen von Wänden und Decken, das Beseitigen von geringfügigen Flecken und Abnutzungen sowie das Streichen von Fußböden und Heizrohren umfassen.
Mieter sollten die Zählerstände für Strom, Wasser und Gas notieren und gegebenenfalls dem Vermieter mitteilen.
Mieter und Vermieter sollten den Zustand der Wohnung detailliert im Wohnungsübergabe-Protokoll festhalten und gegebenenfalls Mängel mit einer Kamera dokumentieren.
beispielsweise eigene Einbauten in der Wohnung, müssen in der Regel entfernt werden, es sei denn, der Vermieter oder der Nachmieter ist an einer Übernahme interessiert. Vor der Wohnungsübergabe lohnt es sich, eine entsprechende Nachfrage zu stellen
Bitte beachten: Normale Abnutzung wie Kratzer an der Tür oder verfärbte Fugen im Bad gelten nicht als Mangel. Entsprechend müssen diese laut BGB 538 nicht vom Mieter behoben werden.
Ja, der Mieter ist im Normalfall dafür zuständig, die Bohrlöcher nach Auszug zu verschließen. Für Dübellöcher gibt es speziell dafür gefertigten Fertigputz. Dieser ist leicht aufzutragen und kann auch einfach nachbearbeitet werden.
Nein, grundsätzlich nicht, doch hier kann der Vermieter ebenfalls eine Schönheits-Reparaturklausel im Mietvertrag hinterlegt haben, welche den Mieter dazu verpflichtet.
Eine Verpflichtung zum Streichen des Kellers gibt es nicht.
Nein, dies ist grundsätzlich Aufgabe des Vermieters. Es kann jedoch eine Schönheits-Reparaturklausel den Mieter dazu verpflichten, Fenster von innen zu streichen.
Das Entfernen von Tapeten ist grundsätzlich die Aufgabe des Vermieters.
Sollten die Kratzer eine vertragswidrige, übermäßige Abnutzung darstellen, darf der Vermieter diese dem Mieter in Rechnung stellen. Sollten nur normale Abnutzungsspuren vorhanden sein, ist dies Vermietersache.
Die Kosten für einen Gutachter beim Auszug des Mieters können je nach Situation und Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter variieren. In der Regel trägt die Partei, die den Gutachter beauftragt, auch die Kosten für das Gutachten. Wenn der Mieter beispielsweise ein Privatgutachten in Auftrag gibt, um den Vermieter von einem Sachverhalt zu überzeugen, muss der Mieter die Kosten für das Gutachten tragen.
Auf der anderen Seite, wenn der Vermieter den Gutachter beauftragt, um beispielsweise die Renovierungsarbeiten des Mieters zu überprüfen, trägt in der Regel der Vermieter die Kosten für das Gutachten. Es ist wichtig, dass die Parteien im Vorfeld klären, wer den Gutachter beauftragt und wer dementsprechend die Kosten für das Gutachten übernimmt.
Probleme mit dem Vermieter beim Auszug?
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Die Kosten für ein Gutachten beim Auszug können je nach Art des Gutachtens und dem Umfang der Untersuchung variieren. Zum Beispiel liegen die Kosten für ein Immobiliengutachten zwischen 500 € für ein Kurzgutachten und 1,5 % des Immobilienwertes für ein Vollgutachten.
Die Kosten für ein Privatgutachten, das ein Mieter beauftragen kann, um den Vermieter von einem Sachverhalt zu überzeugen, können ebenfalls variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Es ist ratsam, im konkreten Fall ein Angebot von einem Sachverständigen einzuholen, um die genauen Kosten für das benötigte Gutachten zu erfahren.
Wenn bei der Wohnungsübergabe ein Wohnungsschlüssel fehlt, ist es wichtig, den Vorfall unverzüglich mit dem Vermieter zu klären. Grundsätzlich müssen bei der Übergabe die exakte Anzahl der Schlüssel, die im Übergabeprotokoll festgehalten wurde, übergeben werden. Der Vermieter kann darauf bestehen, dass alle Schlüssel vorhanden sind. Sollte ein Schlüssel fehlen, ist es ratsam, dies umgehend zu melden und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen. Der Mieter kann unter Umständen verpflichtet sein, die Kosten für den Verlust eines Schlüssels zu übernehmen. Es ist wichtig, den Verlust eines Wohnungsschlüssels unverzüglich zu melden, um eventuelle Sicherheitsrisiken zu minimieren.
Die Wohnung gilt als übergeben, wenn der Vermieter und der Mieter die Übergabe der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch vollzogen haben. Dies beinhaltet
Die Übergabe sollte idealerweise bei Tageslicht erfolgen, um den Zustand der Wohnung besser beurteilen zu können. Es ist wichtig, dass die Wohnung leer ist und keine Möbel Wände, Ecken oder Böden verdecken, damit der Zustand der Wohnung vollständig beurteilt werden kann. Die genauen Bedingungen für die Wohnungsübergabe können im Mietvertrag oder in gesetzlichen Bestimmungen festgelegt sein. Daher ist es ratsam, die spezifischen Anforderungen im Vorfeld zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Wohnungsübergabe ordnungsgemäß erfolgt.