Nahaufnahme eines Thermostats. Die meisten mit der Heizung in Zusammenhang stehenden Nebenkosten sind umlagefähig.

Umlagefähige Nebenkosten und nicht umlagefähige Nebenkosten

Ihr Mieterverein bringt Licht ins Dunkel.

Hier erfahren Sie, welche Betriebskosten der Vermieter auf Sie umlegen kann und welche nicht.

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Die Erstellung von Nebenkostenabrechnungen ist komplex und oft sind neben dem Vermieter auch noch die Hausverwaltung und diverse Dienstleister wie Thermomess dabei involviert. Da kann es schnell vorkommen, dass die Vermieter versuchen, nicht umlagefähige Nebenkosten mit den Mietern abzurechnen. Ob dahinter dann Absicht steckt oder ein Fehler ist für den Mieter noch schwerer zu erkennen als die tatsächlich umlagefähigen Betriebskosten.

Um Licht in die umlagefähigen Betriebskosten zu bringen, erläutern wir hier zunächst grob den Unterschied zwischen umlagefähigen Nebenkosten und nicht umlagefähigen Nebenkosten. Anschließend führen wir in einer Liste der (nicht) umlagefähigen Nebenkosten die wichtigsten Positionen auf.

Gut zu wissen: Neben der falschen Zuordnung von umlagefähigen und nicht umlagefähigen Nebenkosten können Vermieter noch weitere Fehler machen, die zu unberechtigten Nebenkosten-Nachzahlungen führen können. Beispielsweise können falsche Abrechnungsschlüssel oder bei unterjährigem Ein- und Auszug falsche Abrechnungszeiträume verwendet worden sein. Oder es liegen formelle Fehler vor.

Als Mieterverein bietet der Mieterhilfe e.V. seinen Mitgliedern an, kostenlos ihre Nebenkosten prüfen zu lassen. Dabei fordern wir auch Belege bei den Vermietern an, wenn uns einzelne Positionen suspekt vorkommen. Laut unserer internen Statistik sind 83 % aller bei uns zur Prüfung eingereichten Nebenkostenabrechnungen falsch. Durchschnittlich sparen sich unsere Mitglieder ca. 230 €.

Richter-Hammer und Geldscheine als Symbol für einen Mieterverein bzw. Mieterschutzbund

Nicht umlagefähige Nebenkosten abgerechnet?

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Aufzug in einem Mietshaus: Die Kosten für Strom und Wartung sind umlagefähig, Reparaturen sind dagegen nicht umlagefähige Nebenkosten.

Ist das ganze Hausgeld umlagefähig?

Welche Nebenkosten umlagefähig sind, ist in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt. Umlagefähige Betriebskosten sind dabei nur laufende Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Gebäude entstehen. Verwaltungskosten sowie Reparaturkosten sind dabei grundsätzlich nicht umlagefähig. § 2 BertrKV enthält eine abschließende Liste der umlagefähigen Nebenkosten.

Einige Vermieter scheinen davon auszugehen, dass das gesamte Hausgeld, das sie an die Hausverwaltung zahlen, umlagefähige Nebenkosten darstellt. Das ist aber nicht der Fall. Das Hausgeld enthält neben umlagefähigen Betriebskosten auch solche, die nicht umgelegt werden können, beispielsweise Verwaltungskosten, Kontoführungsgebühren, die Instandhaltungsrücklage oder Reparaturen.

Auf der anderen Seite gibt es auch umlagefähige Nebenkosten, die nicht im Hausgeld enthalten sind, weil der Vermieter sie direkt zahlen muss. Das gilt insbesondere für die Grundsteuer.

Liste: Umlagefähige Nebenkosten und nicht umlagefähige Nebenkosten

Mieter sollten sehr genau darauf achten, dass nur die in § 2 BetrKV aufgelisteten Positionen in seiner Nebenkostenabrechnung auftauchen. Größere Sprünge nach Umbauten oder umfangreichen Reparaturen sollten die Mieter außerdem stutzig machen. Dies kann darauf hindeuten, dass unzulässige Kosten wie Reparaturen in den umlagefähigen Nebenkosten versteckt werden. Wir haben in unserer Liste die wichtigsten Positionen zusammengefasst, die (teils unberechtigt) auf den Nebenkostenabrechnungen erscheinen :

Position in Nebenkostenabrechnungumlagefähig oder nicht umlagefähig
Abwasser: Beseitigung von Verstopfungennicht umlagefähige Nebenkosten
Abwasser: Kanalgebührenumlagefähige Nebenkosten
Abwasser: Reparaturen oder Erneuerung der Rohrenicht umlagefähige Nebenkosten
Aufzug: Reparatur, Instandsetzung (anteilig bei Vollwartungsverträgen)nicht umlagefähige Nebenkosten
Aufzug: Strom, Wartung, Kosten für Notruffunktionumlagefähige Nebenkosten
Beleuchtung (Hausflur, Gehwege etc.): Austausch Leuchtmittel („Glühbirnen“, Leuchtstoffröhren)nicht umlagefähige Nebenkosten
Beleuchtung (Hausflur, Gehwege etc.): Stromkostenumlagefähige Nebenkosten
Betrieb von Verteileranlagen für schnelles Internet, Breitbandnetz oder Gemeinschafts-Antennenanlageumlagefähige Nebenkosten
Erschließungskosten (Erschließungsbeiträge, Straßenbaubeiträge und Straßenausbaubeiträge)nicht umlagefähige Nebenkosten
Garten: Neuanlage von Beeten, Neuanpflanzungnicht umlagefähige Nebenkosten
Gartenpflege: Rasenmähen, Rückschnitt, Laub beseitigenumlagefähige Nebenkosten
Gebäudereinigung inkl. Fensterreinigungsofern nicht vom Mieter bereits übernommen: umlagefähige Nebenkosten
Grunderwerbsteuernicht umlagefähige Nebenkosten
Grundsteuerumlagefähige Nebenkosten
Hausmeister bzw. Hauswartmit Ausnahmen umlagefähige Nebenkosten
Hausmeister bzw. Hauswart: Anteilige Kosten für Reparaturen, Instandhaltung, Verwaltungsaufgaben oder Kosten, die schon anderweitig umgelegt wurdennicht umlagefähige Nebenkosten
Heizung und Warmwasser: Brennstoffe (Öl, Gas etc.), Strom, Wartung, Verbrauchsmessung, Kosten für Fernwärmeumlagefähige Nebenkosten
Heizung und Warmwasser: Reparaturen, Erneuerung Heizungsanlage, Instandsetzung (anteilig bei Vollwartungsverträgen)nicht umlagefähige Nebenkosten
Instandhaltungsrücklagenicht umlagefähige Nebenkosten
Kabelfernseh-Gebührenbis 30.6.2024: umlagefähige Nebenkosten
ab 1.7.2024: nur umlagefähig, wenn Mieter Kabelanschluss wünscht
Kontoführungnicht umlagefähige Nebenkosten
leerstehende Wohnungen: anteiliges Umlegen Nebenkostennicht umlagefähige Nebenkosten
Müllabfuhrumlagefähige Nebenkosten
Rauchmelder: Batterietauschstrittig
Rauchmelder: Kauf, Installation und Mietenicht umlagefähige Nebenkosten
Rauchmelder: Wartung und Prüfungumlagefähige Nebenkosten
Reparaturen (inkl. Instandhaltung, Instandsetzung, Renovierung, Modernisierung)nicht umlagefähige Nebenkosten
Schornsteinfeger / Kaminkehrerumlagefähige Nebenkosten
Straßenreinigungumlagefähige Nebenkosten
Ungezieferbekämpfung (bei einmaligem Befall)nicht umlagefähige Nebenkosten
Ungezieferbekämpfung (regelmäßig) in gemeinsam genutzten Bereichen bzw. im ganzen Hausumlagefähige Nebenkosten
Versicherung: Gebäudeversicherung (gegen Feuer, Elementarschäden etc.), Hausbesitzer-Haftpflichtversicherungumlagefähige Nebenkosten
Versicherung: Rechtsschutzversicherung, Mitgliedschaft bei Haus und Grund, Mietausfallversicherungnicht umlagefähige Nebenkosten
Verwaltungskosten: Hausverwaltung, Abrechnungnicht umlagefähige Nebenkosten
Waschkeller: Strom, Wasser, Reinigung, Wartungumlagefähige Nebenkosten
Wasser: eigener Verbrauchumlagefähige Nebenkosten
Wasser: gemeinsamer Verbrauch (z.B. für Gartenpflege, Waschkeller)umlagefähige Nebenkosten
Wasser: Reparatur oder Erneuerung der Rohrenicht umlagefähige Nebenkosten
Winterdienst: Kauf oder Reparatur von Gerätennicht umlagefähige Nebenkosten
Winterdienst: Schneeräumen, Streugut, Gebührensofern nicht vom Mieter bereits übernommen: umlagefähige Nebenkosten
Zinsennicht umlagefähige Nebenkosten
Sonstige Nebenkosten, sofern sie im Mietvertrag vereinbart sind und es sich um laufende Kosten handelt.umlagefähige Nebenkosten
Eine verzweifelte Mieterin sitzt vor einem Schreiben ihres Vermieters. Hier kann ein Mieterverein oder Mieterschutzbund helfen.

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