Eine Mieterin versucht, den Fernseher umzuschalten. Da nach dem Fall des Nebenkostenprivilegs Kabelgebühren nicht mehr umlagefähig sind, bleibt der Fernseher aber schwarz.

Kein Nebenkostenprivileg für Kabelfernsehen mehr

Warum Ihr Vermieter die Kabelkosten nicht mehr über die Betriebskosten abrechnen darf – und wie Sie trotzdem weiter fernsehen können.

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In vielen Mehrfamilienhäusern war die Versorgung mit Fernsehprogrammen bisher so geregelt: Der Vermieter bzw. die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) schloss mit einem Kabelfernseh-Anbieter einen Sammelvertrag (Mehrnutzervertrag) ab. Die dafür anfallende Kabelgebühr konnte der Vermieter dank des Nebenkostenprivilegs für Kabelfernsehen über die Nebenkostenabrechnung an die Mieter weiterverrechnen. Seit dem 1.7.2024 ist das nicht mehr möglich. Wir erklären, welche Folgen das für Mieter hat.

Richter-Hammer und Geldscheine als Symbol für einen Mieterverein bzw. Mieterschutzbund

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Freie Wahl des Fernsehzugangs

Bis 30.6.2024 mussten Mieter in vielen Fällen über die Nebenkosten die Kabelgebühren bezahlen – ob sie Kabelfernsehen wollten oder nicht. Seit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs müssen sie die Kabelkosten nicht mehr zahlen. Damit können sie selbst entscheiden, ob sie weiter Kabelfernsehen nutzen, über einen anderen Weg (Antenne, Internet, Satellit – wo möglich) fernsehen oder ganz auf den Fernseher verzichten wollen.

Wer auf Kabelfernsehen nicht verzichten will, muss in der Regel einen eigenen Vertrag abschließen. In einigen Fällen haben WEGs aber auch beschlossen, den bisherigen Sammelvertrag nicht zu kündigen. Hintergrund ist, dass ein solcher Mehrnutzervertrag pro Anschluss meist günstiger ist, als ein individuell abgeschlossener Vertrag. In diesem Fall kann der Mieter den Kabelanschluss wie bisher weiternutzen, solange er dem Vermieter die Kosten erstattet – ansonsten kann der Vermieter den Anschluss auch sperren.

Nebenkostenabrechnung gut prüfen

Mieter sollten die nächsten Nebenkostenabrechnungen genau prüfen. Im Abrechnungszeitraum 2024 sollten nur Kabelgebühren für die ersten 6 Monate abgerechnet werden. In allen Folgejahren dürfen Kabelgebühren überhaupt nicht mehr über die Betriebskostenabrechnung an die Mieter weitergereicht werden.

Hat der Vermieter die Kabelgebühren doch zu Unrecht auf die Mieter umgelegt, sollten diese der Nebenkostenabrechnung widersprechen. Außerdem lohnt es sich dann erst recht, auch die restliche Nebenkostenabrechnung prüfen zu lassen. Immerhin liegt die Vermutung nahe, dass ein Vermieter, der einen solch groben Fehler in der Nebenkostenabrechnung macht, auch an anderen Stellen nicht korrekt abrechnet. Tatsächlich ist der größte Teil der von uns geprüften Nebenkostenabrechnungen fehlerhaft. Im Durchschnitt sparen unsere Mitglieder etwa 300 € Nebenkosten-Nachzahlung.

Eine verzweifelte Mieterin sitzt vor einem Schreiben ihres Vermieters. Hier kann ein Mieterverein oder Mieterschutzbund helfen.

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