Nebenkosten und Nebenkostenabrechnung –
was muss ich als Mieter beachten?
Hier finden Sie wichtige Ratgeber-Infos zu Nebenkosten in einer Mietwohnung vom Mieterhilfeverein e.V.
Hier finden Sie wichtige Ratgeber-Infos zu Nebenkosten in einer Mietwohnung vom Mieterhilfeverein e.V.
Nebenkosten sind ein wichtiger Aspekt für Mieter:innen, die eine Wohnung oder ein Haus mieten. Sie werden oft auch als die “zweite Miete” bezeichnet. Hier sind einige grundlegende Informationen zu diesem Thema:
Insgesamt sind Nebenkosten ein wichtiger Teil des Mietverhältnisses, und Mieter sollten sich über ihre Rechte und Pflichten im Klaren sein.Bei Fragen oder Unsicherheiten helfen wir von der Mieterhilfeverein e.V. gerne weiter.
Sind Ihre Nebenkosten zu hoch?
Schildern Sie uns Ihr Problem – wir kümmern uns darum
Umlagefähige Nebenkosten, auch als Betriebskosten bezeichnet, sind regelmäßige Ausgaben, die durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch eines Gebäudes, Nebengebäudes, Grundstücks sowie von Anlagen oder Einrichtungen laufend entstehen. Diese umlagefähigen Nebenkosten müssen vom Mieter bezahlt werden. Dazu gehören beispielsweise
Die genaue Aufzählung der umlagefähigen Nebenkosten ist in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt.
Nicht umlagefähige Nebenkosten umfassen unter anderem Kosten zur Verwaltung des Gebäudes, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten
entstehen dem Vermieter durch den Betrieb des Mietobjekts. Sie umfassen Ausgaben wie Grundsteuer, Versicherungen, Kosten für die Gartenpflege, Hausmeisterdienste, Müllabfuhr, Wasser- und Abwasserkosten. Die Betriebskosten sind im Mietvertrag festgelegt und werden vom Mieter zusätzlich zur Kaltmiete gezahlt.
sind ein Teil der Gesamtkosten, die ein Mieter für seine Wohnung aufbringen muss. Sie beinhalten nicht nur die Betriebskosten, sondern auch Heizkosten und Warmwasserkosten. Die Nebenkosten werden als Vorauszahlung vom Mieter geleistet und am Ende des Abrechnungszeitraums mit den tatsächlich angefallenen Kosten verrechnet.
Der wesentliche Unterschied liegt also darin, dass
Lassen Sie Ihre Nebenkosten prüfen !
Sparen Sie durchschnittlich 300 Euro bei Fehlern in der Nebenkostenabrechnung
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Hier sind einige Tipps, die Ihnen dabei helfen können:
Beim Lesen und Verstehen Ihrer Nebenkostenabrechnung ist es wichtig, die richtigen Schritte zu befolgen, um mögliche Fehler zu identifizieren:
1. Überprüfen Sie die vertragliche Umlagevereinbarung:
Sind Nebenkostenvorauszahlungen vereinbart und welche Nebenkosten sind vom Mieter zu tragen?
2. Stellen Sie sicher, dass der Abrechnungszeitraum korrekt ist.
3. Prüfen Sie, ob die Abrechnungsfrist eingehalten wurde.
4. Überprüfen Sie die Abrechnungsposten auf inhaltliche Fehler und nicht vereinbarte Nebenkosten.
5. Achten Sie auf einen korrekten Umlageschlüssel und überprüfen Sie die Gesamtsumme auf mögliche Rechenfehler oder fehlerhaft abgezogene Vorauszahlungen.
6. Fordern Sie Einsicht in die Belege an und machen Sie festgestellte Mängel beim Vermieter geltend.
7. Im Falle von Unstimmigkeiten legen Sie Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung ein und fordern Sie gegebenenfalls eine Korrektur an.
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Hier sind einige der häufigsten Fehler, auf die Mieter:innen achten sollten:
Es lohnt sich, die Nebenkostenabrechnung genau zu prüfen, um mögliche Einsparungen zu erzielen.
Sind Sie sich darüber im Klaren, dass nicht alle Nebenkosten rechtmäßig auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden dürfen? Wussten Sie, dass etwa jede zweite Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist und Mieter im Durchschnitt jedes Jahr bis zu 300 € zu viel zahlen? Damit Sie den Überblick behalten, haben wir vom Mieterhilfeverein e.V. Ihnen einen Ratgeber mit den wichtigsten Fehlern einer Nebenkostenabrechnung zusammengestellt:
Nicht umlagefähige Nebenkosten für Mieter:
Instandhaltungskosten: Kosten für die Instandhaltung des Gebäudes können nicht auf Mieter umgelegt werden
Diese Kostenpunkte müssen Vermieter selbst tragen und dürfen nicht als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden.
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Die Grundlage für die Berechnung der Nebenkostenvorauszahlung ist die Betriebskostenabrechnung des Vorjahres. Die monatliche Vorauszahlung ergibt sich aus einer einfachen Rechnung.
Hierfür wird der Jahresverbrauch der Nebenkosten, die auf den Mieter fallen, durch zwölf geteilt.
Beispiel für die Berechnung einer Nebenkostenvorauszahlung:
Gesamt-Jahresanteil an den Nebenkosten im Vorjahr 1.500,00 €
Errechnete monatliche Nebenkostenvorauszahlung 1.500,00 € / 12 Monate = 120,00 € / Monat
Die Nebenkostenabrechnung beruht auf verschiedenen Verteilerschlüsseln, die je nach Art der Kosten angewendet werden:
Bei einer Vereinbarung zur Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch besteht ein erhöhtes Risiko von Nachzahlungen oder Rückzahlungen, wodurch eine präzise Abrechnung sowohl für Mieter als auch Vermieter wichtig ist.
Diese Kostenpunkte müssen Vermieter selbst tragen und dürfen nicht als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden.
Viele Mieter und Mieterinnen haben Bedenken vor der jährlichen Nebenkostenabrechnung, da sie oft mit unerwarteten Nachzahlungen konfrontiert werden. Die gute Nachricht ist: Es kann sich für Mieter lohnen, bei der Steuererklärung die letzte Nebenkostenabrechnung herauszusuchen, um einen Teil der gezahlten Nebenkosten erstattet zu bekommen
Gemäß Einkommensteuergesetz besteht die Möglichkeit für Mieter, 20% bestimmter Nebenkosten von der Einkommensteuer abzusetzen, sofern es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen handelt und die festgelegten Höchstbeträge eingehalten werden.
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind:
Bitte beachten: Mieter können jedoch nicht sämtliche Betriebskostenpositionen steuerlich geltend machen. Nur Arbeitskosten ohne Mehrwertsteuer einschließlich bestimmter weiterer Kosten können angegeben werden. Material- und Lieferkosten sowie Verwaltungskosten sind nicht absetzbar.
Ebenso können Mieter Handwerkerleistungen im Rahmen von Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen zurückfordern. Dazu gehören Arbeiten an Dach, Fassade, Wänden, Fenstern, Türen und Bodenbelägen.
Die verschiedenen Kostenarten müssen auf den Belegen klar getrennt sein, um Steuervergünstigungen zu erhalten. Mieter sollten ihren Vermieter oder beauftragten Handwerker um eine entsprechende Aufschlüsselung bitten.
Für Mieter, die ihre Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung angeben möchten, ist die richtige Stelle im Hauptvordruck zu finden. Die Angaben können in den Zeilen 75 bis 77 eingetragen werden.
Handwerkerleistungen können unter bestimmten Bedingungen von der Steuer abgesetzt werden. Hier sind die wichtigsten Informationen aus den Suchergebnissen:
Beispiel wie Mieter 300 Euro Steuern sparen können:
Ein Mieter muss mit der Betriebskostenabrechnung folgende Kosten tragen:
400 Euro Personalkosten für Hausmeister
200 Euro Personalkosten für Treppenhausreinigung
300 Euro Kosten der Gartenpflege
600 Euro Kosten für Wartung der Heizung
So sparen Sie als Mieter bei einer Summe von 1.500 Euro glatte 300 Euro (= 20%) Steuern
ÜBRIGENS:
Etwa die Hälfte aller Nebenkostenabrechnungen weist Fehler auf.
Bei der Überprüfung gibt es drei Szenarien:
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Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung sollten Sie erst nach Prüfung einlegen. Meist reicht beim Einspruch bereits ein kurzer Hinweis auf die falschen Positionen und die Bitte, eine neue, richtige Abrechnung zu erhalten.
Mieter haben gemäß § 556 Abs. 3 BGB insgesamt zwölf Monate Zeit, um Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einzulegen
Der Vermieter muss dem Mieter die Nebenkostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zukommen lassen. Der Mieter hat dann 12 Monate Frist, um die Nebenkostenabrechnung prüfen zu lassen und Widerspruch einzulegen.
Wichtige Aspekte bezüglich der Fristen bei der Nebenkostenabrechnung sind:
Die Folgen einer Nebenkostenabrechnung für Mieter können verschiedene Auswirkungen haben. Hier sind die möglichen Szenarien und Konsequenzen, die sich für Mieter ergeben können:
Nebenkostennachzahlung:
Wenn die geleisteten Vorauszahlungen geringer sind als die tatsächlichen Nebenkosten, ist eine Nachzahlung erforderlich. Der Mieter muss den Differenzbetrag innerhalb von maximal 30 Tagen begleichen.
Auszahlung eines Nebenkostenguthabens:
Wenn die geleisteten Vorauszahlungen höher sind als die tatsächlichen Kosten, hat der Mieter Anspruch auf eine Erstattung. Das Guthaben muss dem Mieter innerhalb von 30 Tagen ausgezahlt werden, andernfalls können Verzugszinsen anfallen.
Anpassung der monatlichen Vorauszahlungen:
Basierend auf der Abrechnung können die monatlichen Vorauszahlungen angepasst werden, entweder durch Erhöhung oder Minderung. Der Mieter hat das Recht auf eine gerechte Anpassung, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden.
Das wichtigste Beratungsthema in unserem Mieterhilfeverein e.V. ist das Prüfen von Nebenkostenabrechnungen.
Laut unserer internen Statistik sind 83 % aller bei uns zur Prüfung eingereichter Nebenkostenabrechnungen falsch.
Durchschnittlich sparen sich unsere Mitglieder ca. 230,00 € pro geprüfter Nebenkostenabrechnung.
Lassen auch Sie jetzt Ihre Nebenkosten prüfen.
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