
Falsche Nebenkostenabrechnung
– 412 Euro zurück
Prüfung, die sich auszahlt
Falsche Nebenkostenabrechnung: 412 Euro Erstattung
Analyse und schnelle Lösung
Herr Schulte freute sich auf sein neues Zuhause, doch die erste Nebenkostenabrechnung brachte ihn ins Grübeln: Für seine 2-Zimmer-Wohnung wurde eine Nachzahlung von 1840 Euro gefordert – ein Betrag, der ihm viel zu hoch erschien. Am Telefon erfuhr er von einem Servicemitarbeiter des Mieterhilfe e.V., dass etwa jede zweite Abrechnung in Deutschland fehlerhaft sei. Allein traute er sich jedoch nicht dagegen vorzugehen, da er mit den vielen Angaben auf der Abrechnung ohnehin überfordert war. Auf Empfehlung eines Freundes wandte er sich an den Mieterhilfe e.V., um sich Klarheit über seine Nebenkostenabrechnung zu verschaffen.

Fehlerhafte Heizkosten
Volljuristin Nalan Muhziroglu nahm sich seines Falls an. Mit scharfem Blick prüfte sie die Abrechnung bis ins Detail und entdeckte schnell den entscheidenden Fehler: Die Heizkosten waren falsch berechnet worden. Mit fundierten Fakten kontaktierte sie den Vermieter und forderte ihn zur Korrektur auf – und das Ergebnis ließ nicht lange auf sich warten:
Die Nachzahlung wurde um ganze 412 Euro reduziert.
Herr Schulte erhielt eine korrigierte Nebenkostenabrechnung und ist nicht nur froh über die hohe Rückerstattung, sondern auch die Erfahrung gemacht zu haben, dass man sich als Mieter wehren kann.

„Eine falsch berechnete Nebenkostenabrechnung ist keine Seltenheit. Besonders zum Jahresende landen viele dieser Fälle auf meinem Schreibtisch.“ “
– Nalan Muhziroglu, Volljuristin Mieterhilfe e.V.
5 häufige Fehler
Nebenkostenabrechnung im Check
Jede zweite Nebenkostenabrechnung ist falsch, weshalb es sich lohnt, diese genau zu prüfen. Hier die fünf häufigsten Fehler im Überblick.
X Falscher Umlageschlüssel
X Nicht umlagefähige Kosten
X Falscher Abrechnungszeitraum
X Verspätete Abrechnung
X Vorauszahlungen nicht berücksichtigt
➜ Als Mitglied beim Mieterhilfe e.V. prüfen wir Ihre Nebenkostenabrechnung und helfen bei Unstimmigkeiten bzw. bei der Rückerstattung.
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