
Vermieter untergetaucht
Wohnungsmängel & fehlender Vermieter
Mängel in der Wohnung – Vermieter abgetaucht
Zurückbehaltungsrecht und Neuanfang
Frau Kessemeier zieht mit Freude in ihre neue Wohnung – bis erste Mängel auftauchen und der Vermieter spurlos verschwindet. Ohne Hilfe bleiben defekte Heizung und Sicherheitsmängel bestehen. Mit Unterstützung von Mieterhilfe e.V. und rechtlichem Beistand findet sie Wege, sich zu wehren und ihren Auszug vorzubereiten.
Als Sandra Kessemeier im November 2023 in ihre Wohnung in Wetter (Ruhr) einzieht, ist sie noch voller Freude auf ihr neues Zuhause. Leider dauert es nicht lange, bis sie die ersten Mängel in der Wohnung entdeckt. Zunächst findet sie beschädigte Stellen im Laminat, gefolgt von einem Loch im Fenster und fehlenden Rauchmeldern im Wohn- und Essbereich. Frau Kessemeier wendet sich an die Immobilienverwaltung ihres Vermieters, um die Mängel zu melden. Behoben werden diese jedoch nicht, da kein Kontakt zum Eigentümer hergestellt werden kann.
Die Situation verschlechtert sich weiter: Im Januar 2024 fällt auch noch die Heizung aus. Vom Vermieter fehlt jede Spur. Frau Kessemeier berichtet, dass auch andere Mieter des Mehrfamilienhauses mit ähnlichen Problemen zu kämpfen haben. Zu allem Unglück sitzt die Mieterin aufgrund eines gebrochenen Beins zu dieser Zeit vorübergehend im Rollstuhl.

Ein Schritt in die richtige Richtung
Im Oktober 2024 entschied sich Frau Kessemeier Mitglied im Mieterhilfe e.V. zu werden, da sämtliche Versuche, den Vermieter zu erreichen, scheiterten. Ohne rechtlichen Beistand wollte sie die Miete nicht einfach mindern. In einem Gespräch mit Volljuristin Stefanie Meier fühlte sie sich gut beraten.
Nachdem auf die geforderte Mietminderung eine Antwort des Vermieters ebenfalls ausblieb, machte Frau Kessemeier vom Zurückbehaltungsrecht Gebrauch. Das bedeutet, dass ein Mieter einen Teil der Miete zurückhält, wenn der Vermieter wesentliche Mängel in der Wohnung nicht behebt.
„Das Einbehalten eines Teilbetrags war für mich schon eine Genugtuung. Dank Frau Meier weiß ich auch, dass ich mit diesem Schritt auf der sicheren Seite bin.“
Letzter Ausweg: Fristlose Kündigung
Selbst auf diese Maßnahme reagierte der Vermieter nicht. Für Frau Kessemeier erreichte der Fall seinen Höhepunkt als einige Zeit später ein Mitarbeiter der regionalen Energieversorgung den Gaszähler im Keller ausbaute, da der Vermieter die Kosten dafür nicht mehr deckte. Sie erfuhr außerdem, dass der Vermieter die Rechnung für Warmwasser lediglich bis Februar 2025 bezahlt hat. Sie befürchtet, dass sie ab diesem Zeitpunkt auch auf warmes Wasser verzichten muss.
Für Frau Kessemeier steht fest: Sobald sie eine neue Wohnung gefunden hat, möchte sie ausziehen. Von Stefanie Meier weiß sie, dass sie das aufgrund der Situation jederzeit machen und fristlos kündigen kann.
Zurückbehaltungrecht?
Wenn Mängel unbeachtet bleiben
Dürfen Mieter einen Teil der Miete zurückhalten, wenn erhebliche Mängel vorliegen? Alle wichtigen Infos im Überblick.
✔ Voraussetzung: Mängel müssen dem Vermieter gemeldet und zur Behebung aufgefordert worden sein.
✔ Ziel: Druck auf den Vermieter ausüben, um zeitnahe Reparaturen zu erzwingen.
✔ Übergangslösung: Sie dürfen einen Teil der Miete zurückhalten, bis die Mängel behoben sind.
✔ Rechtliche Absicherung: Sichern Sie sich durch Beratung und sorgfältige Dokumentation ab.
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