
Ungebetene Gäste
Frau Wilson kämpft für ihre Rechte in der neuen Heimat
Ungebetene Gäste mitten in der Nacht
Hausfriedensbruch im Auftrag des Vermieters?
Eines Abends erlebt Frau Wilson, gebürtige Amerikanerin, einen Schockmoment: Als sie sich gerade schlafen legen wollte, stehen plötzlich zwei unbekannte Männer in ihrer Wohnung – geschickt von ihrem Vermieter, ohne vorherige Ankündigung. Verunsichert über ihre Rechte wendet sie sich an den Mieterhilfe e.V.

Ein Albtraum für jeden Mieter: Frau Wilson, eine gebürtige US-Amerikanerin, wird nachts aus dem Schlaf gerissen, als plötzlich zwei fremde Männer mit einem Schlüssel in ihrer Wohnung stehen. Sie geben sich erst als Sicherheitsdienst, später als Polizisten aus, können sich jedoch nicht ausweisen.
Die Männer wurden von ihrem Vermieter geschickt, der angab, misstrauisch geworden zu sein, weil sich Post angeblich im Flur sammelte und Frau Wilson über längere Zeit nicht gesehen worden sei. Doch diese Vorwürfe konnte sie nicht nachvollziehen, da sie täglich zur Arbeit ging und von Nachbarn gesehen wurde.
Die gebürtige Amerikanerin, die sich mit dem deutschen Mietrecht noch nicht gut auskennt, fragt sich: Ist es wirklich zulässig, dass ein Vermieter einen Wohnungsschlüssel besitzt und diesen an Dritte weitergibt? Und dürfen fremde Personen ohne Ankündigung die Wohnung eines Mieters betreten?
Sicherheit & Aufklärung über deutsches Mietrecht
Es war das erste Mal, dass Frau Wilson ihre Miete drei Tage zu spät überwiesen hatte, und ohne vorherige Kontaktaufnahme ließ der Vermieter diesen Eingriff in ihre Privatsphäre zu. Verunsichert und überfordert mit der Situation, suchte Frau Wilson Hilfe – und wandte sich auf Empfehlung von Freunden an den Mieterhilfe e.V.
Frau Wilson entschloss sich, Mitglied im Mieterhilfe e.V. zu werden, um Klarheit über ihre Rechte als Mieterin in Deutschland zu erhalten. Bereits kurze Zeit später meldete sich eine Volljuristin des Mieterhilfe e.V. bei ihr. Sie erklärte ihr, dass Vermieter in Deutschland keinen Schlüssel zur Wohnung haben dürfen und ein unangekündigtes Betreten der Wohnung sogar als Hausfriedensbruch gilt. Dieses Wissen gibt Frau Wilson Sicherheit gegenüber ihrem Vermieter.
Unterstützung und Konfliktlösung
Die Mieterhilfe bot die Möglichkeit ein offizielles Schreiben an den Vermieter aufzusetzen, doch Frau Wilson hat sich in diesem Fall entschieden, das Gespräch mit ihrem Vermieter persönlich zu suchen, um das Mietverhältnis nicht zu belasten. Dank der schnellen und einfachen Beratung der Mieterhilfe konnte sie dabei selbstbewusst auftreten und ihre Rechte klar vertreten.
Anderen Mietern in ähnlichen Situationen rät sie, sich ebenfalls Hilfe zu suchen:
“Auch wenn es sich anfühlt als wäre man allein, weil man sich überhaupt nicht mit seinen Rechten auskennt, ist es wichtig, sich helfen zu lassen.”
Sollte es noch einmal zu Problemen mit dem Vermieter kommen, möchte Frau Wilson mit Unterstützung von Mieterhilfe dann gegebenenfalls offiziellere Schritte gegen ihren Vermieter einleiten.

„Ohne den Mieterhilfeverein hätte ich mich das nie getraut. Jetzt weiß ich, dass ich mich wehren kann, wenn etwas nicht stimmt! Ich bin erleichtert und fühle mich wieder sicherer in meinen eigenen vier Wänden.“
– Frau Wilson, Mitglied Mieterhilfe e.V.
Hausfriendsbruch?
Gut zu wissen
Darf der Vermieter einen Schlüssel besitzen und wann darf er die Wohnung betreten? Alle wichtigen Infos im Überblick.
✔ Ohne Erlaubnis kein Zutritt – Der Vermieter darf die Wohnung nur mit Zustimmung des Mieters betreten.
✔ Kein Schlüsselrecht – Vermieter dürfen keinen Wohnungsschlüssel behalten, es sei denn, der Mieter stimmt ausdrücklich zu.
✔ Hausfriedensbruch laut Gesetz – Unerlaubtes Betreten ist nach § 123 StGB strafbar.
✔ Ausnahmen möglich? – Zutritt ist nur in Notfällen (z. B. Wasserrohrbruch) oder bei vereinbarten Besichtigungsterminen erlaubt.
Wichtig: Falls der/die Vermieter/in unbefugt Zutritt verschafft, sollte dies dokumentiert und rechtlicher Rat eingeholt werden.
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