Eine Mieterin wirft Gegenstände auf die Terrasse, beleidigt und lärmt.
Situation:
Eine Mieterin lässt es innerhalb 3 Tagen zu folgender Situation kommen: Sie schreit herum, beleidigt Mitbewohner und wirft Müll auf deren Terrassen - Der Vermieter kündigt, fristlos.
Ist diese Kündigung wirklich rechtmäßig? Eine außerordentliche, fristlose Kündigung ist nur unter ganz bestimmten Vorraussetzungen möglich. Eine Vorraussetzung ist die Störung des Hausfriedens.
Definition Hausfrieden:
Der Hausfrieden ist gewahrt, solang kein Nutzer eines Wohnraumes oder öffentlichem Raum in dem Wohngebäude beeinträchtigt wird.
Die fristlose Kündigung ist natürlich wirksam. Da es ja wie beschrieben den Hausfrieden stört. Auch für diese Entscheidung wichtig war die Nachhaltigkeit der Störungen (bedeutet - wie oft ist es in der Vergangenheit vorgekommen, dass die benannte Person negativ gegenüber des Hausfriedens aufgefallen ist.).
Rauchen auf dem Balkon ist im Mietrecht definitiv erlaubt.
Auch wenn ich als Nachbar davon belästigt werde? JA!
Hier gilt das Urteil am 9.März 1999 AG Bonn.
Es gibt keinen mietrechtlichen Schutz vor Tabakrauch, egal ob Wasserpfeife, Zigarette, Zigarre usw.
Sie sollten versuchen ein freundliches, klärendes Gespräch mit Ihrem Nachbar zu suchen, wenn Sie sich wirklich davon belästigt fühlen oder wenn Sie gesundheitlich geschädigt sind - wird sich sicherlich eine Lösung finden lassen.
Nachtruhe gilt im Normalfall von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr. In einem reinen Wohngebiet beträgt die maximale Lautstärke von Lärmbelästigungen 35 dB (A), während sie in sogenannten allgemeinen Wohngebieten (mit Handel und Kleingewerben) 40 dB (A) betragen darf. Außerdem besteht ein Recht auf ungestörte Ruhe in der Mittagszeit (12-13 Uhr).